(hib/EIS) Das Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Hühner-Ei vor dem 7. Bruttag kann laut Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Verbot des Kükentötens aller Voraussicht nach ab Ende 2023 Marktreife erlangen. Weiter heißt es, dass das vorgesehene Verbot auch durch die Bruderhahnaufzucht oder die Verwendung von Zweinutzungshühnern umgesetzt werden könne! Der DBV hat in seiner Stellungnahme zum 6. Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit bzw. Marktreife sowie der wirtschaftlich vertretbaren Verfügbarkeit ab 2023 geäußert.
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