-wlv/mg- Hopsten/Dreierwalde. Die Bezirksregierung Münster plant, die Fläche des Flugplatzes Hopsten-Dreierwalde z.T. mit angrenzenden Flächen als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dieses könnte zu Einschränkungen in der Bewirtschaftung der Ackerflächen im Umfeld führen. Alle betroffenen Flächeneigentümer und Bewirtschafter haben die Möglichkeit, bis zum 30. August eine individuelle Stellungnahme abzugeben, um Einfluss auf die Planungen nehmen zu können. Der WLV-Kreisverband wird aus Sicht der Landwirtschaft insgesamt eine Einwendung erheben. Der Verordnungsentwurf kann auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/natur_und_landschaftsschutz/flugplatz_hopsten-dreierwalde/index.html. Bei Bedarf unterstützt der WLV-Kreisverband seine Mitglieder bei den Einwendungen/Stellungnahmen, Tel. 02574 – 939260.
Naturschutzgebiet Flugplatz Hopsten-Dreierwalde
21. August 2020
Jetzt Einwendungen möglich

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