Coesfeld, Rosendahl: Ankündigung Kartierungsarbeiten
Ortsübliche Bekanntmachung der Amprion GmbH zu Kartierungsarbeiten für die Erdakabelverbindung Korridor B
Für die Berücksichtigung des Artenschutzes im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren sind Bestandserfassungen der Tier- und Pflanzenarten im Bereich der Stadt Dülmen erforderlich. Die Kartierungen dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten.
Die folgenden Flure im Bereich der Stadt Coesfeld sind von den Kartierungs- und Vermessungsarbeiten betroffen:
Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel
Flur 71
Gemarkung Lette
Flur 13, 14, 15, 16, 20, 22, 23, 24, 25, 26, 27
Die folgenden Flure im Bereich der Gemeinde Rosendahl sind von den Kartierungs- und Vermessungsarbeiten betroffen:
Gemarkung Darfeld
Flur 9, 11, 12, 13, 24
Folgende Kartierungsarbeiten, die jedoch nicht auf allen Grundstücken erfolgen müssen, werden von der Amprion GmbH angekündigt:
Vermessungsarbeiten
Probeflächenermittlung / Biotoptypkartierung
Brut- und Rastvogelkartierung
Horst- und Höhlenbaumkartierung
Fledermauskartierungen
Kartierungen von Amphibien, Haselmäusen, Reptilien, Schmet-
terlingen, Libellen und Käfern
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind.
Mit der ortsüblichen Bekanntmachung durch die Amprion GmbH werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümerinnen und Eigentürmern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von
Januar 2025 bis Februar 2026
Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden von den Mitarbeitenden der Amprion GmbH in der Regel zu Fuß, nur tageweise und kurzzeitig betreten. Die Arbeiten vor Ort dauern wenige Minuten bis mehrere Stunden. Um die Flächen mit dem Fahrzeug zu erreichen, werden öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege genutzt. Ggf. werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümerinnen, Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotzdem zu Flurschäden kommen, können diese bei der ARGE Umweltplaner Korridor B unter post@arge-umwelt.de angezeigt werden.
Für Fragen steht Ihnen :
Tobias Schmidt
Projektsprecher
TELEFON: +49 172 4037436
E-MAIL: tobias.schmidt@amprion.net
zur Verfügung.
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