Mitgliedschaft

Mitglied werden kann jede natürliche oder juristische Person entweder durch Beitrittserklärung oder durch Übernahme der Mitgliedschaft von den Eltern, zum Beispiel im Zug der Hofübernahme.

Als Mitglied im Bauernverband genießen Sie eine Vielzahl an Vorteilen. Erfahren Sie hier mehr über Mitgliedschaft, Leistungen, Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitgestaltung und Beiträge.

Mitglied ist in der Regel der landwirtschaftliche Unternehmer. Das  Angebot an Dienstleistungen oder Beratungsangeboten richtet sich aber an die ganze Familie. Altenteiler werden auf Wunsch mit dem Grundbeitrag als Mitglied geführt. Hofnachfolger und Ehegatten können eine Jungmitgliedschaft oder Familienmitgliedschaft mit reduziertem Beitrag erwerben.

Bei Gesellschaften, zum Beispiel einer GbR, sind die Gesellschafter als Person oder die Gesellschaft Mitglied. 

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Beiträge zum WLV
Vorteile der Mitgliedschaft
Willensbildung