Geplante Wasserstoffleitung von Emsbüren nach Dorsten

Eigentümerversammlungen im neuen Jahr
Das Leitungsbauprojekt „Emsbüren – Dorsten“ von Thyssengas GmbH berührt den Kreis Coesfeld und zudem die Kreise Recklinghausen, Borken und Steinfurt. Nachdem sich die weitere Planung verzögert hat, wird es ab Februar 2027 Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger geben. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Danach erhalten die betroffenen Landwirt*Innen die Unterlagen und können hinsichtlich ihrer besonderen Belange mit Thyssengas Gespräche führen. Erst wenn diese abgeschlossen sind, beginnt die Frist für den Beschleunigungszuschlag, der jedem/jeder Betroffenen schriftlich mitgeteilt wird.
Rahmenregelung zur Mindestentschädigung
Der WLV hat mit den Vorhabenträgern (TG H2 und OGE) intensiv über eine Rahmenregelung zur Mindestentschädigungen sowie Schutz- und Verfahrensvorgaben verhandelt. Diese Rahmenregelung ist allerdings kein Vertrag zwischen dem einzelnen Landwirt und den Leitungsbauunternehmen, sondern jeder Eigentümer verhandelt seine individuellen Regelungen selbst. Der Rahmenvertrag verpflichtet das Leitungsbauunternehmen nur zu einem Mindestangebot. Kein Landwirt ist verpflichtet, das Angebot anzunehmen.
Die Vorhabenträger haben den erarbeiteten Rahmenvertrag des WLV am 21. August 2026 unterschrieben.
Der Vertragsabschluss mit den Grundstückseigentümern beginnt jedoch erst im neuen Jahr. Auftakt sind die Eigentümerversammlungen.
Nach den Eigentümerversammlungen erhält jeder betroffene Landwirt das individuell berechnete Angebot für die Inanspruchnahme der Grundstücke und das Angebot, Besonderheiten (Überfahrten, Notzäune, Sonderkulturen, Hotspotregion etc.) in einem persönlichen Gespräch vorzubringen.
Die Frist für den Beschleunigungszuschlag beginnt erst nach den Eigentümerversammlungen in 2027.
Wir werden Sie über den Gestattungsvertrag, die Verhandlungen und die erzielten Verhandlungsergebnisse sowie die für Sie individuell relevanten nächsten Schritte informieren.