Minijob: Rückkehr zur Rentenversicherung ist möglich

Schon kleine Beiträge zählen
Bislang galt: Wer einen Minijob ausübt, kann sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Um mehr Nettolohn zu bekommen, haben viele Menschen von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Für die spätere Rente, bei Erwerbsminderung oder bei Reha-Leistungen bedeutet das jedoch, dass wichtige Ansprüche verloren gehen.
Hier greift nun eine neue gesetzliche Regelung: Seit 1. Juli kann erstmals eine frühere Befreiung aufgehoben werden. Minijobber haben damit die Möglichkeit, voll rentenversichert zu werden. Der Eigenanteiln bleibt meistens überschaubar. Bei einem Verdienst von 603 EURO liegt er zur Zeit bei rund 21,71 Euro pro Monat.
Die Rückkehr in die Rentenversicherung kann besonders sinnvoll sein für Menschen ohne weitere Beschäftigung, für Eltern, SchülerInnen, Studierende oder Rentner mit Nebenjob.
Für Rentenbezieher einer Rente mit Einkommensanrechnung (z.B. Hinterbliebenenrente) kann die Versicherungspflicht auch ein Vorteil sein, denn es wird nicht die gesamte Lohnsumme als Einkommen angerechnet.
Wer seine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht aufheben lassen möchte, muss dies beim Arbeitgeber beantragen. Die Rückkehr in die Rentenversicherungspflicht kann später eine deutlich höhere soziale Absicherung bedeuten.

