Wahlliste einsehbar | 26. Juli 2023

Wahlen zur Landwirtschaftskammer NRW

Hinweise zur Wahl am 18. Oktober 2023

Die Kreisstelle Coesfeld ist eine von mehreren Wahlbezirken der Landwirtschaftskammer NRW, in der am 18. Oktober 2023 die Vertreterinnen und Vertreter für die Hauptversammlung der Landwirtschaftskammer gewählt werden.

Die Kammerwahl ist eine Briefwahl - bis zum 18.10.2023, 15.00 Uhr müssen die Wahlbriefe mit dem Stimmzettel und einem getrennt einkuvertierten Wahlausweis bei den zuständigen Wahlleitern eingegangen sein.

Wahlberechtigt in der Wahlgruppe 1 sind natürliche Personen, die im Eigentum, in Nutznießung oder in Pacht einen land-wirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, wenn für den Betrieb oder das Grundstück Umlagepflicht besteht oder wenn die bewirtschafteten Flächen mindestens zwei Hektar, bzw. zehn Hektar bei forstlicher Nutzung oder 0,5 Hektar bei gartenbaulicher Nutzung, sind. Außerdem sind die auf dem Betrieb mittätigen Ehepartner wahlberechtigt sowie weitere voll mitarbeitende Familienangehörige.

Die Wahlunterlagen werden im September 2023 versandt, diese erhält jedoch nur, wer in den Wählerverzeichnissen der Kreisstellen als wahlberechtigt geführt wird. Die Wählerverzeichnisse werden in der Kreisstelle vom 5. bis 12. September 2023 ausgelegt. In der Kreisstelle hat jeder die Möglichkeit zu prüfen, ob er oder sie aufgeführt ist und somit die Wahlunterlagen erhalten wird.

Die Wahlliste für die Wahlgruppe 1 im Kreis Coesfeld sehen Sie untenstehend. Von den neun Personen auf der Liste, werden vier in die Landwirtschaftskammer gewählt.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/wir/wahlen/index.htm

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