KV-Update Nr. 02/2026 | 29. Januar 2026

Kreisverbandsausschuss mit Ortslandwirten

Kreisverbandsausschuss mit Ortslandwirten

In der letzten Woche tagte der Kreisverbandsausschuss gemeinsam mit den Ortslandwirten der Landwirtschaftskammer NRW. Hermann Dedert als Kreisverbandsvorsitzender und Kreislandwirt begrüßte viele Landwirte auf Dallmanns Deele, insbesondere aber die Referenten Dr. Jörn Krämer aus unserer WLV-Hauptgeschäftsstelle, Dr. Bernhard Rump, Geschäftsführer der Kreisstelle Herford-Bielefeld der Landwirtschaftskammer NRW und Stephan Sauer, den Kreisgeschäftsführer unseres WLV-Kreisverbandes Herford-Bielefeld.

Zunächst gab Hermann Dedert einen aktuellen Überblick der derzeitigen agrarpolitischen Themen und verwies anfangs auf die positiven Einsätze und Erfolge des WLV bzw. DBV, z. B. die Beibehaltung der KfZ-Steuerfreiheit (GRÜNE Nummer), die Abschaffung der Stoffstrombilanz oder die dauerhafte Streichung der pflichtgemäßen Stilllegung von 4 % betrieblicher Ackerflächen (GLÖZ 8), um nur einige zu nennen. Ferner ging er auch kurz auf das „Mercosur“-Abkommen und die Biosicherheit wegen der aktuellen Tierseuchenlagen ein.

Dr. Jörn Krämer gab einen Überblick über den aktuellen Stand bzgl. der sog. „Roten Gebiete“, nachdem das Bundesverwaltungsgericht entschieden hatte, dass die bayerische Landesdüngeverordnung unwirksam ist und die NRW-Landesregierung zunächst die Aussetzung der Kontrollen von zusätzlichen Auflagen zur Düngung in nitratbelasteten und eutrophierten Gebieten in NRW verfügt hat. Eine Entscheidung über die Aufhebung der Gebietsausweisung in NRW wird - wie nach aktuellem Stand in anderen Bundesländern auch, nach Prüfung der Urteilsgründe erfolgen, sobald diese in schriftlicher Form vorliegen. Zur EU-Bodenüberwachungsrichtlinie führte Dr. Krämer aus, dass der WLV mit dem DBV scharfe Kritik am Beschluss des Rates der EU und dem EU-Parlament übt. Der Schutz der Qualität und der Fruchtbarkeit des Bodens als Erhalt der Produktionsgrundlage liegt im ureigenen Interesse der Land- und Forstwirte. Deshalb bedarf er keiner zusätzlichen Regulierung aus Brüssel. Bereits heute gibt es eine Vielzahl an Regelungen des Fachrechts und der Förderpolitik zum Schutz der Böden. Der dauerhafte Verlust landwirtschaftlicher Böden durch Versiegelung im Rahmen von Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen wird durch das neue Gesetz mangels fehlender Regelungskompetenz der EU nicht gestoppt.

Abschließend nannte Hermann Dedert noch weitere anstehende Termine:

 

05.02.2026      Ausschuss Milch + Rind

19.03.2026      offener Kreisverbandsausschuss mit dem Präsidenten
des Umweltbundesamtes

 

und lud alle herzlich ein zum:

 

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