KV Aktuell / KV-Update - Sozialrecht im Fokus - Nr. 03/2026
Rentenansprüche
Durch die Rentenreformen der letzten Jahre und den Wegfall der Hofabgabeklausel gibt es für viele Personen deutlich mehr Variationsmöglichkeiten in Bezug auf Rentenbeginn, Rentenhöhe und Hinzuverdienst als noch in früheren Jahren.
Leider erleben wir es immer wieder, dass zwar grundsätzlich ein Rentenanspruch besteht, dieser jedoch aufgrund anderer Beitragsberechnungen bei der Krankenkasse oder aber Einkommensanrechnungen auf Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente nicht voll realisiert werden kann.
Ebenso können steuerrechtliche Erwägungen einen anderen Rentenbeginn sinnvoll erscheinen lassen.
Durch eine rechtzeitige Planung könnte diese Problemlage, gerne mit Ihrem Steuerberater, zum gewünschten Renteneintritt gelöst werden.
Unsere Sozialrechtsberaterin, Frau Titgemeyer, kann Ihnen Ihre verschiedenen Rentenansprüche und die Möglichkeiten des Rentenbeginns aus der Alterskasse und der DRV errechnen. Darüber hinaus berät sie auch in allen anderen sozialrechtlichen Belangen.
Hierfür wird lediglich eine Datenschutzerklärung bei der SVLFG (Formulare sind in der Geschäftsstelle vorhanden) und der Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt.
Unsere Rechtsberater Anna Bergmeyer und Simon Winnenburg sind gerne bereit, mit Ihnen gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der BSB oder Ihrem Steuerberater eine sachgerechte vertragliche Lösung zu erarbeiten.
Die Beratung in sozialrechtlichen Belangen der SVLFG (Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) erfolgt aufgrund eines Kooperationsvertrages des WLV mit der SVLFG als gesetzliche Beratungsleistung und ist daher für Sie kostenfrei.
Außerlandwirtschaftliche sozialrechtliche Beratungen (z. B. Deutsche Rentenversicherung, allgemeine Krankenkasse, Grundsicherung, Arbeitslosengeld etc.) stellt eine Sonderleistung dar und muss von uns ebenso wie eine allgemeine rechtliche Beratung (Beratung bei Pachtverträgen, Hofübergaben etc.) in Rechnung gestellt werden.
Die Vergütung hierfür beträgt derzeit nur 88,00 € bzw. 132,00 € pro Stunde netto.