Aktion „Ernährungsschutzgebiet“ | 3. Juli 2026

Erfolg ihrer Aktion „Ernährungsschutzgebiet“

Bildautor: WLV Von links nach rechts: Jochen Höner, Jens Müller und Hermann Dedert
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Landwirte im Kreis Herford erfreut über den Erfolg ihrer Aktion „Ernährungsschutzgebiet“

Sehr erfreut sind die Landwirtinnen und Landwirte im Kreis Herford über die große und positive Resonanz auf ihre Aktion „Ernährungsschutzgebiet“. Diese Aktion hatte der Landwirtschaftliche Kreisverband vor ein paar Wochen gestartet, um auf die Notwendigkeit des Erhalts von landwirtschaftlichen Flächen für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Lebensmitteln hinzuweisen.

„Es freut uns sehr, dass viele verstanden haben, dass wir eine starke regionale Landwirtschaft brauchen, unsere landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erhalten sind und die vielen Auflagen auf den Flächen für den Landwirt minimiert werden und umsetzbar bleiben müssen“, so Hermann Dedert, Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes.

Diese Unterstützung sei gerade jetzt bei der Diskussion um den Landschaftsplan des Kreises Herford wichtig. Durch neue Schutzgebietsausweisungen auf den Acker- und Grünlandflächen der Landwirte müsse durch neue Gesetzgebung aus EU, Bund und Land mit weiteren Bewirtschaftungsauflagen gerechnet werden. Schon jetzt ist die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten verboten. Und das bei den vielen inversiven Arten, die die Erzeugung von Lebensmitteln in den nächsten Jahren massiv gefährden werden. Dies gefährde die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe und die Erzeugung regionaler Lebensmittel in ausreichender Menge und hoher Qualität.

„Dabei sind wir schon auf vielen Flächen für den Natur- und Artenschutz tätig, das gehört zu unserer DNA“, so Jochen Höner, Landwirt aus Enger. Auf 2.000 Hektar (der Kreis Herford hat ca. 26.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche) werden Flächen stillgelegt, Blühflächen angelegt und Vertragsnaturschutzmaßnahmen in enger Absprache mit dem Kreis Herford und der Biologischen Station Ravensberg durchgeführt. Diese Flächen sind im ganzen Kreis verteilt und dienen als Rückzugs- und Entwicklungsorte sowie der Biotopvernetzung für Tiere und Pflanzen. „Das Engagement der Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren immer erweitert. Und das freiwillig und ohne Schutzgebietsauflagen,“ so der Vorsitzende Dedert. Bei der Erstellung des Entwurfes zum Landschaftsplan haben diese Maßnahmen aber keine Rolle gespielt.

Die Landwirtinnen und Landwirte wissen um ihre Verantwortung für den Natur- und Artenschutz. Deshalb sind sie auch immer zu Gesprächen mit anderen Naturschutzverbänden bereit. „Wir haben während der Diskussion um den Landschaftsplan immer wieder angeregt, in regionalen Runden Tischen mit allen Gruppen zu schauen, wo und wie Naturschutzmaßnahmen durchgeführt und koordiniert werden können,“ so Jens Müller, Landwirt aus Löhne. So sei es möglich, die gesamte Fachlichkeit aus allen Gruppen zu bündeln und kooperativ Naturschutz ohne weitere Schutzgebietsausweisungen mit drohenden zusätzlichen Bewirtschaftungsauflagen durchzuführen. Leider konnten wir diese Vorgehensweise bisher nicht etablieren, plädieren aber weiter dafür“, so Müller.

Sehr viele Acker- und Grünlandflächen liegen im Landschaftsplanentwurf in den geplanten Naturschutzgebieten und den Landschaftsschutzgebieten Auen und Sieke. „Neben den drohenden Bewirtschaftungsauflagen befürchten wir auch einen Wertverlust der Flächen“, so Dedert. Bisher sei das noch nicht greifbar gewesen. Doch jetzt gebe es ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm (Az.: 22U52/24), in dem ein Wertverlust von mindestens 10% bis zu 50% festgestellt worden ist. Zitat aus der Urteilsbegründung:

„In der Fachliteratur werde angenommen, dass die Lage einer landwirtschaftlichen Fläche in einem Naturschutzgebiet zu einer Wertminderung von 15 % bis 20 % führe. Banken nähmen bei der Beleihung eine Wertminderung von 25 bis 50 % an.“

Somit ist sehr deutlich, welche finanziellen Risiken und welche Wertverluste für unsere Betriebe mit einer Ausweisung als Schutzgebiet verbunden sind. „Das ist ein Schaden, den uns niemand ersetzt. Investitionen in die Zukunft der Betriebe und für gesellschaftliche Forderungen, z.B. für mehr Tierwohl werden sich dann schwerer realisieren lassen, so der Vorsitzende Dedert.

Betrachtet man den Entwurf des neuen Landschaftsplanes, so stellt er in NRW schon eine Besonderheit da. Denn es gibt neben Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten auch noch die weiteren Landschaftsschutzgebiete mit einem Schutzzweck für Auen und Sieke, Offenland und Hecken. Dass es in diesen Kulissen schützenswerte Bereiche gibt steht außer Frage. Aber sie müssen dann nicht als besonders herausgehobene Schutzgebiete mit zum Teil gleichen Auflagen wie in Naturschutzgebieten ausgewiesen werden. Gerade zu den Auen und Sieken gibt es für die Landwirtschaft jetzt schon über Bundes- und EU-Recht klare Vorgaben, was Bewirtschaftungsabstände und Verbot von Düngung und Pflanzenschutz betrifft. „Besonders im Bereich der Gewässer und Sieke setzt die Landwirtschaft schon viele geforderte Schutzziele über Agrarumweltmaßnahmen und Vertragsnaturschutz um. Dieses gilt es zu erhalten und auszubauen“, so Jochen Höner.

„Wir sind weiterhin zu einem intensiven Dialog bereit, für unseren Kreis Herford und im Sinne eines kooperativen Natur- und Artenschutzes“, so der Vorsitzende Hermann Dedert abschließend.