Blauzungenkrankheit
Ausbruch der Blauzungenkrankheit steht auch im Kreis Lippe zu befürchten
Liebe Mitglieder,
leider hat uns der Kreis Lippe gerade informiert, das der Ausbruch der Blauzungenkrankheit auch im Kreis Lippe zu befürchten ist.
Originalmeldung des Kreises Lippe:
Aufgrund von drei Verdachtsfällen bei Schafen im Kreis Lippe, die aktuell noch auf den Virus der Blauzungenkrankheit untersucht werden und inzwischen 29 Ausbrüchen (Stand 22.07.2024, 10:30 Uhr) in den Nachbarkreisen, die bei Rindern und Schafen festgestellt wurden, steht auch hier der Ausbruch der Blauzungenkrankheit zu befürchten.
Die Blauzungenkrankheit ist eine virusbedingte Krankheit der Wiederkäuer und betrifft insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen.
Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.
Erste Symptome bei Schafen sind ca. 7 - 8 Tage nach der Infektion zu beobachten. Dazu gehören eine erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde sowie typische Veränderungen der Schleimhäute. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Kronsaum kann sich entzünden und es kommt zu Lahmheiten. Tragende Tiere können abortieren.
Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien mit Bläschenbildung und Ablösungen der Schleimhäute insbesondere an Zunge, Maul und Kronsaum. Die klinischen Erscheinungen ähneln den Symptomen der Maul- und Klauenseuche. Das Virus bleibt in den Tieren in der Regel 100 Tage aktiv. Die Krankheit kann ausheilen. Anschließend bilden die Tiere eine belastbare Immunität aus.
Bei Verdacht
Sollten Tierhalter den Verdacht haben, dass sich ihr Tiere mit dem Virus der Blauzungenkrankheit infiziert haben, sind die Tiere zu separieren, ein Tierarzt zur Probennahme und Behandlung der kranken Tiere hinzuzuziehen und das Veterinäramt über den Verdacht zu informieren.
Schutzimpfung
Es wurde mittels einer Eilverordnung für einen begrenzten Zeitraum eine vorbeugende Impfung zum Schutz der Tiere und zur Reduzierung des Risikos der Verbreitung der Seuche mit drei verschiedenen Impfstoffen gestattet. So können die praktizierenden Tierärzte die Impfungen nun einsetzen. Die Tierseuchenkasse beteiligt sich mit einem Anteil an den entstehenden Kosten.