Info des Kreises Lippe an die Geflügelhalter in Lippe
Aktuelle Mitteilung des Veterinäramt Lippe
Leider gab es in diesem Jahr erstmals keine Saisonalität des Geflügelpestgeschehens in Deutschland und das Virus konnte sich den gesamten Frühling und Sommer vermehren. Mit Beginn des Vogelzuges war mit einer weiteren Verschärfung der Situation zu rechnen. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln in Deutschland wird vom Friedrich Löffler-Institut in der Küstenregion weiterhin als hoch eingestuft (Aktuelle Risikoeinschätzung des FLI). Die aktuelle Entwicklung zeigt allerdings, dass auch in anderen Regionen Deutschlands, vor allem in wassernahen Zugvogelraststätten, mit HPAI Ausbrüchen gerechnet werden muss.
In den Kreisen Gütersloh und Paderborn ist es leider schon zu Seuchenausbrüchen in Hausgeflügelbeständen gekommen. Entsprechende Schutz- und Überwachungszonen wurden eingerichtet. Daher wurden für Teile der Gemeinden Oerlinghausen und Augustdorf entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die u.a. Aufstallungsanordnungen und Meldepflichten umfassen.
Glücklicherweise ist bisher im Kreis Lippe noch kein Hausgeflügelbestand betroffen. Oberste Priorität hat nun die Vermeidung einer Übertragung auf Hausgeflügel und gehaltene Vögel.
Daher möchte ich alle Geflügelhalter bitten die Biosicherheitsmaßnahmen in Ihrer Geflügelhaltung zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Kontaktvermeidung von Wildvögeln zu Hausgeflügel, Virus-Verschleppungen über den „Vektor Mensch“ mit Schuhwerk oder Kleidung, über Schadnager oder Einstreu sowie Hygienemängel (z.B. der Verbleib von Futter, Kot- und Einstreuresten vor Stalltoren nach dem Vorfang). Die Nutzung geschützter Ausläufe im Fall von Freilandhaltungen ist, soweit möglich, natürlich schon jetzt empfehlenswert.
Aktuell zeichnet sich leider ein Seuchengeschehen um den Kurparksee und der Kläranlage der Stadt Bad Salzuflen ab. Hier betrifft es überwiegend Wild-Wassergeflügel, es wurden einzelne verendete Individuen positiv auf Geflügelpest untersucht.
Daher ist nach derzeitigem Stand eine erneute Aufstallungsanordnung für Geflügel in weiteren Gemeinden des Kreises Lippe wieder wahrscheinlicher geworden. Es ist für Freilandhaltungen zielführend, sich für diesen Fall vorzubereiten und Maßnahmen zu treffen, um den Tieren gegebenenfalls diese Zeit erleichtern zu können, z.B. geschützte Ausläufe zu schaffen oder zusätzliche Stallflächen nutzbar zu machen. Ob und wann eine solche Anordnung ausgesprochen wird ist vom weiteren Seuchengeschehen abhängig und derzeit noch nicht zu sagen. Restriktionszonen oder Aufstallungsanordnungen sind aktuell nicht geplant, jedoch kann sich eine Erforderlichkeit in kürzester Zeit ergeben, je nach Fortschreiten der Seuchenlage.
Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Kreises Lippe zur Verfügung:
Dr. Kristin Hötger
Kreis Lippe
Der Landrat
Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz
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32756 Detmold
fon 05231 62-2230
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