Agrardiesel | 25. November 2024

Einreichung der Anträge nur noch bis zum 10.12.2024 möglich

Stelle Sie jetzt ihren Agrardiesel-Antrag! Nach dem 10. Dezember kann der Kreisverband keine fristgerechte Bearbeitung mehr sicherstellen.

Die Geschäftsstelle nimmt Anträge zur Bearbeitung der Dieselrückvergütung (Rückvergütung für das Jahr 2023) nur noch bis zum 10. Dezember 2024 entgegen.

Grund hierfür ist der erhebliche bürokratische Aufwand, der mit der Antragstellung verbunden ist. Die Anträge erfordern eine Vielzahl von Zwischenschritten, die zeitlich nicht steuerbar sind.

Neben der Registrierung und der Antragserstellung durch die Geschäftsstelle müssen die Daten durch das Hauptzollamt in Verbindung mit dem Finanzamt geprüft werden. Die Dauer dieser Prüfungen variiert erheblich, was es unmöglich macht, die fristgerechte Bearbeitung von Anträgen nach dem 10. Dezember zu garantieren.

Wir bitten Sie daher, Ihre Anträge rechtzeitig einzureichen, um eine fristgerechte Bearbeitung sicherzustellen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.