21. Januar 2019

Feldarbeiten beginnen

Ruhr-Lippe (wlv). Draußen auf den Feldern beginnen die ersten Arbeiten wieder; den Anfang macht die Gülleausbringung. Ab dem 1. Februar dürfen die Bauern – soweit es die Witterung erlaubt – nach der Winterpause Gülle und Gärsubstrat aus Biogasanlagen fahren. Wer im Herbst früher aufgehört und einen Antrag gestellt hatte, darf auch schon jetzt nach dem 15. Januar beginnen. Einige Landwirte der heimischen Region machten hiervon Gebrauch und können nun die aktuelle Witterungsphase – nachts Frost und tagsüber über Null Grad - nutzen, um die Gülle sehr bodenschonend auszubringen.

„Gerne würden wir Bauern den Dünger bei etwas bedeckterem Wetter ausbringen“, sagt der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Ruhr-Lippe Hans-Heinrich Wortmann (Kreis Unna, kreisfreie Städte Bochum, Dortmund, Hamm und Herne). Doch die möglichen Zeitfenster seien inzwischen sehr eng geworden: Die Sperrfristen müssten beachtet werden, die Temperaturen müssten tagsüber über Null Grad liegen, der Boden dürfe weder wassergesättigt noch schneebedeckt sein; das seien nur einige von vielen Auflagen, die es zu beachten gebe. Daher würde, weil es manchmal kaum eine andere Möglichkeit gebe, auch bei Sonnenschein ausgebracht.

Dem einen „stinkt es“– dem anderen sind Gülle und Gärsubstrat wertvolle organische Dünger, ohne die auf unseren Feldern wenig gedeihen würde. „Darin sind die Nährstoffe enthalten, die die Pflanzen zum Wachstum brauchen“, sagt Hans-Heinrich Wortmann und führt weiter aus: „Mit dem Ausbringen dieser natürlichen Düngemittel schließen wir Nährstoffkreisläufe.“ Durch die Gülle, die einen wichtigen Mehrnährstoffdünger darstelle, könne man eine nahezu vollständige Ernährung der Pflanzen sicherstellen. Damit werde dem Boden zurückgegeben, was ihm durch die Ernte der Pflanzen entzogen werde. „Diese Kreislaufwirtschaft hat sich seit Jahrhunderten bewährt“, unterstreicht der Landwirtevorsitzende.

„Bringen wir Bauern Gülle aus, haben wir sowohl die gesetzlichen Regelungen im Blick als auch den Nährstoffbedarf der Pflanzen und die Witterungsverhältnisse“, so Wortmann. Im Winter beispielsweise dürfe keine Gülle ausgebracht werden, denn in dieser Zeit wüchsen die Pflanzen nicht und nähmen somit kaum Nährstoffe auf. Mit einsetzender Vegetation werde wieder mit Gülle gedüngt, aber nur dann, wenn einerseits die Böden auch befahrbar seien und andererseits die Pflanzen Nährstoffe benötigten. „Nicht nur beim Zeitraum, auch bei der Menge, der Art und Weise und  der Dokumentation sind wir an Gesetze gebunden. Alle Vorschriften und Maßnahmen dienen in erster Linie dem Schutz des Wassers“, sagt er. Denn ein guter Umgang mit Boden, Wasser und Natur sei besonders wichtig.

Da es sich bei der Gülle um Kot und Urin der Tiere handele, gehe die Ausbringung natürlich nicht geruchlos einher. Die Bauern gäben sich aber mit verschiedenen Methoden Mühe die Gerüche einzudämmen. „So wird beispielsweise auf dem Ackerland die Gülle bei noch unbestellten Flächen direkt nach dem Ausbringen in den Boden eingearbeitet. Steht schon Wintergetreide oder Raps auf dem Acker oder auf Grünland, vermindern sogenannte Schleppschläuche die Geruchsbelästigung, denn die Gülle wird hiermit direkt auf dem Boden ausgebracht“, sagt Hans-Heinrich Wortmann.

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