Biosicherheit bei Arbeiten in der ASP-Sperrzone

Hinweise für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten
Biosicherheit bei Arbeiten in der ASP-Sperrzone
Die Kreisveterinärbehörde weißt aus gegebenen Anlass nochmal darauf hin, dass im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten in den betroffenen Gebieten besondere Biosicherheitsmaßnahmen gelten. Ziel ist es, eine weitere Verbreitung des äußerst widerstandsfähigen Virus zu verhindern. Der Grundsatz: Je besser die Biosicherheitsmaßnahmen, desto größer ist der Schutz vor einer Infektionseinschleppung.
Arbeiten nur eingeschränkt erlaubt
· Im Kerngebiet sind land- und forstwirtschaftliche Arbeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig und unter Auflagen durchzuführen.
· In der übrigen Sperrzone II sind Arbeiten zwar erlaubt, müssen jedoch auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.
· Arbeiten in den jeweiligen Zonen sollten von außen nach innen erfolgen.
· Tätigkeiten abseits befestigter Wege sollen möglichst vermieden werden. Sind sie unvermeidbar, müssen die Biosicherheitsmaßnahmen besonders strikt eingehalten und die Arbeitszeit im Gelände möglichst kurzgehalten werden.
· Speiseabfälle sind in jedem Fall ordnungsgemäß zu entsorgen.
Reinigung & Desinfektion sind verpflichtend
Das ASP-Virus kann über Kleidung, Geräte oder Fahrzeuge über lange Zeit weitergetragen werden. Deshalb gilt nach Arbeiten im Wald und vor dem Verlassen des Gebiets u.a.:
· Schuhe, Werkzeuge, Hände/Handschuhe sowie Fahrzeuge (insbesondere Reifen) sind gründlich zu reinigen und anschließend zu desinfizieren.
· Verwendet werden sollen wirksame, DVG-gelistete Desinfektionsmittel.
· Grobe Verschmutzungen müssen vor der Desinfektion entfernt werden.
· Desinfektionsmittelgabe mittels geeigneten Gerätschaften (z.B. Gartenspritze).
Schutzmaßnahmen beim Ein- und Aussteigen
· Beim Aussteigen aus Fahrzeugen sollte ein Schuhwechsel erfolgen, in idealerweise leicht zu reinigende / desinfizierbare Schuhe (z.B. Gummistiefel).
· Alternativ können Einmal-Schuhüberzieher genutzt werden.
· Vor dem erneuten Einsteigen werden Schuhe gereinigt und desinfiziert oder die Überzieher sicher verpackt und entsorgt.
· Im Kerngebiet wird die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge durch die WSVG durchgeführt bzw. unterstützt.
Landwirtschaftliche Betriebe
Besondere Vorsicht gilt beim Kontakt zu landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere zu schweinehaltenden Betrieben:
· In den Sperrzonen müssen verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren eingehalten werden.
· Es ist betriebseigene Schutzkleidung zu tragen.
· Wenn diese nicht vorhanden ist, müssen Einmaloveralls und Stiefelüberzieher verwendet und anschließend entsorgt werden.
· Bei Auffälligkeiten im Tierbestand ist unverzüglich der Bestandstierarzt hinzuzuziehen.
· Lagern Sie verendete Tiere in einem dicht verschlossenen / auslaufsicheren Behältnis, sodass kein Zugriff für Mensch und Tier möglich ist.
· Um das Risiko einer Virusverschleppung zu reduzieren, sollten Arbeitsrouten geplant werden.
· Landwirtschaftliche Betriebe möglichst zuerst besuchen, bevor Arbeiten im Wald stattfinden.
· Nach Abschluss sind stets Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Maßnahmen für Hunde
Für Hunde, die im betroffenen Gebiet eingesetzt werden, empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut folgende Vorgehensweise:
· Hunde vor dem Verladen ins Auto oder Betreten eines Hauses mit milder Seifenlauge / Hundeshampoo waschen. Besonders Pfoten und verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.
· Das Waschen sollte in einer geschlossenen Wanne erfolgen, damit das Wasser aufgefangen werden kann.
· Waschwasser anschließend mit Desinfektionsmittel behandeln.
· Halsbänder und Ortungsgeräte sind nach Reinigung zu desinfizieren.
· Handtücher sollten bei mindestens 60 °C gewaschen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Internetseite der Kreise Olpe & Siegen-Wittgenstein oder unter: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw.