Hinweise der Kreisveterinärbehörde | 17. März 2026

Biosicherheit bei Arbeiten in der ASP-Sperrzone

Hinweise für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten

Biosicherheit bei Arbeiten in der ASP-Sperrzone

Die Kreisveterinärbehörde weißt aus gegebenen Anlass nochmal darauf hin, dass im Zuge der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten in den betroffenen Gebieten besondere Biosicherheitsmaßnahmen gelten. Ziel ist es, eine weitere Verbreitung des äußerst widerstandsfähigen Virus zu verhindern. Der Grundsatz: Je besser die Biosicherheitsmaßnahmen, desto größer ist der Schutz vor einer Infektionseinschleppung.

 

Arbeiten nur eingeschränkt erlaubt

·         Im Kerngebiet sind land- und forstwirtschaftliche Arbeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig und unter Auflagen durchzuführen.

·         In der übrigen Sperrzone II sind Arbeiten zwar erlaubt, müssen jedoch auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden.

·         Arbeiten in den jeweiligen Zonen sollten von außen nach innen erfolgen.

·         Tätigkeiten abseits befestigter Wege sollen möglichst vermieden werden. Sind sie unvermeidbar, müssen die Biosicherheitsmaßnahmen besonders strikt eingehalten und die Arbeitszeit im Gelände möglichst kurzgehalten werden.

·         Speiseabfälle sind in jedem Fall ordnungsgemäß zu entsorgen.

 

Reinigung & Desinfektion sind verpflichtend

Das ASP-Virus kann über Kleidung, Geräte oder Fahrzeuge über lange Zeit weitergetragen werden. Deshalb gilt nach Arbeiten im Wald und vor dem Verlassen des Gebiets u.a.:

·         Schuhe, Werkzeuge, Hände/Handschuhe sowie Fahrzeuge (insbesondere Reifen) sind gründlich zu reinigen und anschließend zu desinfizieren.

·         Verwendet werden sollen wirksame, DVG-gelistete Desinfektionsmittel.

·         Grobe Verschmutzungen müssen vor der Desinfektion entfernt werden.

·         Desinfektionsmittelgabe mittels geeigneten Gerätschaften (z.B. Gartenspritze).

 

Schutzmaßnahmen beim Ein- und Aussteigen

·         Beim Aussteigen aus Fahrzeugen sollte ein Schuhwechsel erfolgen, in idealerweise leicht zu reinigende / desinfizierbare Schuhe (z.B. Gummistiefel).

·         Alternativ können Einmal-Schuhüberzieher genutzt werden.

·         Vor dem erneuten Einsteigen werden Schuhe gereinigt und desinfiziert oder die Überzieher sicher verpackt und entsorgt.

·         Im Kerngebiet wird die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge durch die WSVG durchgeführt bzw. unterstützt.

 

Landwirtschaftliche Betriebe

Besondere Vorsicht gilt beim Kontakt zu landwirtschaftlichen Betrieben, insbesondere zu schweinehaltenden Betrieben:

·         In den Sperrzonen müssen verstärkte Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren eingehalten werden.

·         Es ist betriebseigene Schutzkleidung zu tragen.

·         Wenn diese nicht vorhanden ist, müssen Einmaloveralls und Stiefelüberzieher verwendet und anschließend entsorgt werden.

·         Bei Auffälligkeiten im Tierbestand ist unverzüglich der Bestandstierarzt hinzuzuziehen.

·         Lagern Sie verendete Tiere in einem dicht verschlossenen / auslaufsicheren Behältnis, sodass kein Zugriff für Mensch und Tier möglich ist.

·         Um das Risiko einer Virusverschleppung zu reduzieren, sollten Arbeitsrouten geplant werden.

·         Landwirtschaftliche Betriebe möglichst zuerst besuchen, bevor Arbeiten im Wald stattfinden.

·         Nach Abschluss sind stets Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

 

Maßnahmen für Hunde

Für Hunde, die im betroffenen Gebiet eingesetzt werden, empfiehlt das Friedrich-Loeffler-Institut folgende Vorgehensweise:

·         Hunde vor dem Verladen ins Auto oder Betreten eines Hauses mit milder Seifenlauge / Hundeshampoo waschen. Besonders Pfoten und verschmutzte Körperstellen gründlich reinigen.

·         Das Waschen sollte in einer geschlossenen Wanne erfolgen, damit das Wasser aufgefangen werden kann.

·         Waschwasser anschließend mit Desinfektionsmittel behandeln.

·         Halsbänder und Ortungsgeräte sind nach Reinigung zu desinfizieren.

·         Handtücher sollten bei mindestens 60 °C gewaschen werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie über die jeweiligen Internetseite der Kreise Olpe & Siegen-Wittgenstein oder unter: https://wlv.de/tiergesundheit/asp-afrikanische-schweinepest-nrw.