Blauzungen-Krankheit/ Ertragsausfallversicherung
Beim Ausbruch der aktuell massiv um sich greifenden Blauzungen-Krankheit sollte man auch an seine Ertragsausfall-Versicherung denken. Voraussetzung für die Versicherungsleistung ist, dass eine behördliche Maßnahme erfolgt, d.h. die Krankheit muss angezeigt werden. Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche! In vielen Ertragsausfall-Versicherungen sind anzeigepflichtige Tierseuchen mitversichert; allerdings in der Regel mit einer hohen Selbstbeteiligung. Der Schaden sollte der Versicherung gemeldet werden. Die Ausmaße werden oft erst nach mehreren Monaten deutlich!
Wird weitergehende Hilfe benötigt, steht unser WLV-Versicherungsberater Steffen Fröleke gerne beratend zur Seite. Kontakt über seine Handy Nummer 0151 / 23366528