Haltungsverfahren auf Stroh
Teilnahme an einer Schulung der Landwirtschaftskammer
Für viel Ärger sorgt derzeit bei Antragsstellern zur Strohprämie eine Verpflichtung, an einer kostenpflichtigen Schulung der Landwirtschaftskammer teilzunehmen. Viele Antragssteller erreichte in den letzten Tagen ein Anschreiben der LWK mit dem Hinweis der verpflichtenden Teilnahme (Kosten 46,00€). Nachdem sich viele verärgerte Landwirte bei Ehrenamt und Kreisverband gemeldet hatten, haben wir unmittelbar Recherchen übernommen. Die verpflichtende Teilnahme an einer Schulung basiert auf einem Erlass. Der Erlass wurde zuletzt im Januar 2024 angepasst. Trotzdem wussten viele Antragsteller nicht von der verpflichtenden Schulung. Die Nachricht der LWK war also für viele Antragssteller überraschend. Wir werden uns sowohl im Landwirtschaftlichen Kreisverband wie auch in der WLV-Zentrale der Angelegenheit annehmen und recherchieren, warum es jetzt zur Aufforderung der Teilnahme kommt. Ein Versuch nach Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter zur Schulung ist derzeit nicht gelungen. Wir haben um unmittelbare Kontaktaufnahme zur Kreisgeschäftsstelle bei dem zuständigen Sachbearbeiter der LWK in Münster gebeten. Ferner wurde das Thema von unserem Kreisverbandsvorsitzendem Wilhelm Kühn und dem stellv. Kreisverbandsvorsitzendem Christian Otto im WLV-Präsidium platziert. Wir müssen allerdings für dieses Jahr aufgrund der bestehenden Erlasslage darauf hinweisen, dass Prämienverluste drohen, wenn Landwirte nicht an der Schulung teilnehmen. Für die Zukunft gilt zu überlegen, ob die Erlasslage sachgerecht ist. Unsere Landwirte sind bestens Ausgebildet und mit der Tierhaltung, hier auf Stroh, vertraut.