17. April 2025

Jakobskreuzkraut

Effektive Bekämpfung auch im öffentlichen Wegebereich notwendig! Melden Sie Sichtungen!

Letztes Jahr hat der Landwirtschaftliche Kreisverband bei allen Kommunen im HSK eine Abfrage getätigt, ob und inwieweit Jakobskreuzkraut am Wegesrand von Wirtschaftswegen bekämpft wird. Bekanntlich ist Jakobskreuzkraut für Weidetiere giftig. Vom Wegesrand verbreitet sich das Jakobskreuzkraut ungehindert in angrenzende landwirtschaftliche Weideflächen.

Uns erreichten seinerzeit aus den Kommunen (nicht von allen!) folgende Mitteilung:

 

Sundern:

Bei größeren Ansammlungen des Jakobskreuzkrautes am Wegesrand will die Stadt Sundern eingreifen. Hierzu ist es erforderlich, dass sich die Landwirte an die Stadt Sundern wenden. Sichtungen melden Sie bitte an Herrn Fellmer (d.fellmer@stadt-sundern.de) in der Abteilung 3.1-Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Medebach:

Auch hier machen Sie bitte bei Sichtungen Meldung. Die Meldung muss im Bereich Medebach bis spätestens 15.06. eines jeden Jahres eingehen. Ansprechpartner bei der Stadt Medebach ist Herr Chmielowski (g.chmielowski@medebach.de).

 

Olsberg:

Auch hier sollen Sichtungen von Jakobskreuzkraut gemeldet werden. Ansprechpartner ist hier Herr Pape (bernd.pape@olsberg.de).

 

Winterberg:

Hier sollen Meldungen von Jakobskreuzkraut an den Bauhof erfolgen, und zwar an Herrn Vonnahme (alexander.vonnahme@winterberg.de).

 

Arnsberg:

Hier sind ebenfalls Meldungen gewünscht. Diese richten Sie bitte an den Bereich Technische Dienste Bauhof Herrn Niggemann (s.niggemann@arnsberg.de).

 

Brilon:

In Brilon ist für Meldungen der städtische Gärtner Herrn Düppe Ansprechpartner (m.dueppe@brilon.de). In Brilon werden allerdings die Wegeränder grundsätzlich nicht gemäht. Gleichwohl sollten auch in Brilon Meldungen erfolgen.

 

Marsberg:

In Marsberg richten Sie Ihre Sichtung von Jakobskreuzkraut bitte an Frau Korinth (s.korinth@marsberg.de)

 

 

Von allen anderen Kommunen (Hallenberg, Meschede, Bestwig, Eslohe, Schmallenberg) erfolgte leider keine Rückmeldung auf unser Anschreiben hin. Wir empfehlen in den anderen Kommunen ebenfalls dort bei den zuständigen Ordnungsämtern oder beim Bauhof Meldungen zum Jakobskreuzkraut zu machen.

 Bitte melden Sie nur Jakobskreuzkraut am Wegesrand (nicht von Ihren Feldern, da sind Sie selber zuständig!)