29. Januar 2026

Neuester Sachstand i.S. Eutrophierte Gebiete

Normkontrollverfahren

Mit der Unterstützung des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes und der landwirtschaftlichen Stadtverbände Sundern, Meschede, Eslohe und Schmallenberg beauftragte Rechtsanwalt Dr. Asemissen teilt zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Düngeverordnung Folgendes mit: Das Bundesverwaltungsgericht gelangt zu der Auffassung, dass die Rechtsgrundlage immer auf die sich die Landesverordnung zur Düngeverordnung stützt, verfassungswidrig ist. Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht seine Argumentation rein auf formale Rechtsverstöße gestützt. In der Sache sieht das Bundesverwaltungsgericht Ertragseinbußen von bis zu 10% in den entsprechenden Parallelverfahren als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden an. Außerdem sei der Bundesgesetzgeber nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht verpflichtet, eine Ausnahmeregelung für Betriebe vorzusehen, bei deren Wirtschaftsweise ein Nitrateintrag in das Grundwasser ausgeschlossen ist. Diese Schlussfolgerungen des Bundesverwaltungsgerichtes lassen nichts Gutes vermuten. Auch wenn nunmehr unsere Normenkontrollverfahren bzgl. der gelben Gebiete zu unseren Gunsten ausgehen, müssen wir uns darauf einstellen, dass eine neue Düngeverordnung möglicherweise zu erneuten/ anderen / weiteren Schutzgebietsausweisungen führen könnte. Demzufolge müssen wir hier „am Ball“ bleiben.