Newsblog KW41 / KV Aktuell | 9. Oktober 2025

KFZ-Versicherungen - Das Wechselgeschäft zum Jahresende

Versicherungsschutz im Fokus 06/25

Die Tage werden kürzer, im Lebensmitteleinzelhandel tauchen die Weihnachtssüßigkeiten auf und im Fernsehen rollt die Werbetrommel für KFZ-Versicherungen an. Angetriggert wird der Kunde über die Wörtchen „sparen“ und „vergleichen“.

Was steckt dahinter?

Bis 30.11. kann i.d.R. die KFZ-Versicherung zum 31.12. gekündigt und zum 01.01. neu abgeschlossen werden. D.h. es geht um Marktanteile, Geld und Provisionen.

Warum funktioniert das?

a.)     Weil der „normale KFZ-Versicherungstarif“ von ca. Januar – September i.d.R. teurer ist, als der besonders günstige „Jahresendtarif für das Wechselgeschäft“ von ca. Oktober-Dezember.

b.)     Weil sich durch Veränderungen im Schadensaufkommen Preise von Fahrzeugen (Typklassen) oder Regionen (Regionalklassen) verändern, Kunden dadurch verärgert und wechselbereit sind.

c.)      Weil insbesondere sehr günstige Tarife im Folgejahr kräftig angehoben werden, damit sie sich für die Versicherungsunternehmen rechnen.

Welche Fehler werden beim Wechsel gemacht? Zumeist ist festzustellen, dass nicht Gleiches mit Gleichem verglichen wird:

1.)     Viele Kunden lassen sich eine Werkstattbindung unterschieben, die sie vorher nicht hatten. Das heißt im Schadenfall müssen Sie Ihr Fahrzeug in eine Werkstatt bringen, die von der Versicherung vorgegeben wird. Andernfalls drohen Abzüge.

2.)     Viele Kunden erhalten eine schlechtere Rückstufungstabelle im Schadenfall. D.h. wie viele Schadenfreiheitsrabatt-Prozente Sie verlieren, ist von Tarif zu Tarif, selbst bei der gleichen Versicherungsgesellschaft, unterschiedlich. In billigen Tarifen werden Sie oft im Falle eines Unfalles stärker zurückgestuft, als in einem teureren Tarif.

3.)     usw.

Was empfehlen wir?

Sie müssen oft gar nicht kündigen oder wechseln, sondern können einfach mal bei Ihrem bisherigen Anbieter den Vertrag oder die Verträge neu durchrechnen lassen. Achten Sie dabei auf Versicherungen, die besondere landwirtschaftliche Tarife anbieten und versichern Sie alle Fahrzeuge bei 1 Anbieter. Bevorzugen Sie Agenturen vor Ort, die Sie im Schadenfall bei der Meldung des Schadens unterstützen. Seien Sie vorsichtig mit sogenannten Flottenverträgen, da diese bei Schäden nach hinten losgehen können.

Für Fragen steht Ihnen Versicherungsexperte Heiko Taube zur Verfügung.

Heiko Taube
Tel.
0160 / 5305299

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Versicherungsberatung | Vertretung gegenüber Versicherungen insbesondere in Schadensfällen