Nährstoffdokumentation | 21. Dezember 2023
Bitte Fristen beachten
Das Jahr neigt sich dem Ende zu, die kalte Jahreszeit hat begonnen. Am 31.12 endet die Frist für die Stoffstrombilanz, am 31.03. die für den Wirtschafsdüngercheck und die Anlage 5. Wirtschafsdüngeraufnahmen und -abgaben sind bis zum 31.01. zu melden.
Denken Sie auch jetzt schon an die kommende Düngesaison. Die Bedarfsermittlung kann man jetzt auch schon mal erledigen bevor das neue Düngejahr
startet.
Wie auch in den letzten Jahren, unterstützen wir Sie weiterhin gerne bei Stoffstrombilanz, Wirtschafts-düngercheck + Anlage 5, Düngebedarfsberechnung und co. [Mehr Informationen dazu bei Herrn Funke 05251/136453 dienstags und mittwochs)