Im neuen Jahr gibt es einige Änderungen die LKK betreffend
Der Beitrag in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 01.01.2024 monatlich 301 Euro.
Das voraussichtliche Durchschnittsentgelt als ein Berechnungsfaktor für die Ermittlung des monatlichen Beitrags trifft eine Aussage über die zu erwartende allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland. Dieses Durchschnittsentgelt ist stark gestiegen und damit Grund für die deutliche Steigerung des Beitrags gegenüber dem Vorjahr.
Versicherte, die 1960 geboren sind, können 2024 die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) mit 64 Jahren und vier Monaten erhalten. 1958 Geborene können ab 2024 eine abschlagsfreie Regelaltersrente mit 66 Jahren erhalten.
Um Ihre Rentenansprüche zu überprüfen, lassen Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle bei Frau Tillmann beraten (05251/136450).
Auch in der landwirtschaftlichen Krankenkasse wird der Beitrag zum 01.01.2024 angehoben. Insgesamt müssen die Beiträge der LKK zum 01.01.2024 für Landwirte um 8,1 % und für freiwillig Versicherte um 14,1 % erhöht werden. Bereits in 2023 waren die LKK-Beiträge nicht kostendeckend und konnten nur durch zusätzliche Bundes- und Betriebsmittel in Höhe von 42,6 Millionen Euro relativ stabil gehalten werden. Da der Bund in 2024 der Krankenversicherung voraussichtlich keine besonderen Steuermittel mehr zur Verfügung stellen wird, ist schon deshalb eine Beitragserhöhung nicht zu vermeiden.
Trotz allem bleiben die LKK-Beiträge im Vergleich zu den Beiträgen in der allgemeinen Krankenversicherung günstig. Der höchste Beitrag für Unternehmer in der Beitragsklasse 20 liegt nach wie vor etwa 10 Prozent unter den Höchstbeitrag aller anderen gesetzlichen Krankenkassen.
Dasselbe gilt - trotz der Erhöhung um 14,1 % - für die Beiträge der freiwilligen Mitglieder.