Recht | 21. Dezember 2023

Konsequenzen für Gesellschaften aus dem MoPeG ab dem 01.01.2024

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz: MoPeG) vom 10.08.2021 erfolgt eine umfassende Reform des Personengesellschaftsrechts.

Ziel der Reform ist es, das Recht der Personengesellschaften an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Durch das MoPeG, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt, kommt es zu einer Vielzahl an Änderungen vor allem auch bzgl. der Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR). Diese Änderungen betreffen auch schon bestehende Gesellschaften und damit auch landwirtschaftliche Betriebe, welche zurzeit in der Rechtsform der GbR wirtschaften.

Bestehende Gesellschaftsverträge können Sie sehr gerne bei uns in der Geschäftsstelle prüfen oder neu aufsetzen lassen. Auch für weitergehende Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne mit unserem Beratungsangebot zur Verfügung!