2. März 2020

Kreisverband Paderborn Aktuell

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Mitglieder,

 

Vortrag "Praktische Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen" am 12.03.2020

Herr Wolfgang Ganser, Landschaftsarchitekt AK NW und Mitarbeiter der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft, wird am Donnerstag, 12.03.2020 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn, 1. OG, einen Vortrag halten zum Thema "Praktische Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen" im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Umweltausschusses. Zusätzlich informiert Hendrik Specht, Landschaftsökologe, über ein Projekt von Landwirtschaft und Jagd.

Wir laden alle interessierten Mitglieder sehr herzlich zu dieser informativen Veranstaltung ein. Wir bitten Sie, sich bis zum 10.03.2020 bei uns anzumelden, Tel.-Nr. 05251 / 1364-50.

Achtung: Neue Bauordnung

Bereits zum 01.01.2019 ist die neue Bauordnung (BauO) in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Nach wie vor sind Gebäude bis zu 4 m Firsthöhe, die nur zum vorübergehenden Schutz von Pflanzen und Tieren bestimmt sind und einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, von der Genehmigungspflicht befreit. Dazu zählen etwa typische Weideunterstände.

Genehmigungsfrei sind nunmehr auch Gebäude bis zu 75 m³ Bruttorauminhalt, ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten- oder Feuerstätten, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.

Dennoch ist es im Regelfall so, dass eine Bauanzeige beim Umweltamt notwendig ist. Wir empfehlen daher, sich auch bei Errichtung eines genehmigungsfreien Vorhabens zunächst über die jeweiligen Voraussetzungen zu informieren. Hierzu beraten wir Sie gerne.

Hinweisen möchten wir noch auf die neue Regelung in § 71 BauO. Danach gilt ein Bauantrag als zurückgenommen, wenn er unvollständig ist oder sonstige erhebliche Mängel aufweist. Voraussetzung ist allerdings, dass die Bauaufsichtsbehörde zunächst den Bauherrn zur Behebung der Mängel innerhalb einer angemessenen Frist auffordert. Werden die Mängel in dieser Frist nicht behoben, dann tritt die Rücknahmefiktion ein mit der Folge, dass z. B. auch etwaige Kosten für den Bauantrag erhoben werden. Vor Stellung eines Bauantrages sollten Sie daher ausführlich mit Ihrem Planer die notwendigen Bauvorlagen besprechen.

Rechtliche Fragen zum Thema Bauen beantwortet Ihnen Frau Berg.

Blühendes Band aus Bauernhand auch 2020

Auch in diesem Jahr können wir Ihnen wieder kostenloses Saatgut für Blühstreifen anbieten. Wenn Sie Interesse an dem Saatgut haben, melden Sie sich bitte in unserer Geschäftsstelle (Tel.-Nr. 05251 / 1364-50) und teilen uns mit, welche Menge Sie voraussichtlich benötigen.

Sobald wir genauere Informationen zu der Aktion und insbesondere zum Auslieferungsdatum haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.

Kreisgeschäftsstelle Paderborn

Bleichstr. 39 c

33102 Paderborn

 

Tel.-Nr. 05251 / 1364-50

Fax-Nr. 05251 / 1364-59

info-pb@wlv.de