Sonder-Newsblog KW 43 | 23. Oktober 2024

MoPeG bringt wichtige Änderungen

Die Zeit läuft – Handlungsbedarf für landwirtschaftliche Betriebe: MoPeG bringt wichtige Änderungen

MoPeG seit dem 1. Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat direkte Auswirkungen u.a. auf landwirtschaftliche Betriebe, die in Form von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert sind. Um mögliche rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten betroffene Betriebe jetzt ihre bestehenden Gesellschaftsverträge und rechtlichen Strukturen prüfen.

 Worum geht es?

Durch das MoPeG gelten neue Regelungen für Personengesellschaften, darunter landwirtschaftliche GbRs. Ein zentraler Punkt ist die Möglichkeit der freiwilligen Eintragung ins neue Gesellschaftsregister, die jedoch bei bestimmten Geschäftsaktivitäten wie dem Erwerb von Grundstücken verpflichtend wird. Diese Neuerung betrifft insbesondere landwirtschaftliche Betriebe, die Eigentum oder Erbteile verwalten.

 Warum ist das wichtig?

Alte, nicht angepasste Gesellschaftsverträge könnten jetzt wegen der geänderten Gesetzeslage nicht mehr den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Das birgt die Gefahr, dass z.B. bei fehlender Eintragung oder veralteten vertraglichen Regelungen Unklarheiten auftreten, etwa in der Vertretung der Gesellschaft oder bei der Haftung der Gesellschafter. Das kann zu Überraschungen und insbesondere bei der Hofnachfolge oder im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters zu Herausforderungen führen.

 Neue Haftungsregelungen

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft das Haftungsrisiko im Innenverhältnis. Gesellschafter haften jetzt untereinander für Pflichtverletzungen, was zu einem erhöhten Haftungsrisiko führt. Deshalb wird empfohlen, bestehende Verträge um entsprechende Haftungsbegrenzungen zu ergänzen, um Konflikte und finanzielle Risiken zu vermeiden.

 Was sollten landwirtschaftliche Betriebe jetzt tun?

1. Gesellschaftsverträge prüfen und ggfls. anpassen: Alte Verträge sollten unbedingt überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden, um den neuen Regelungen gerecht zu werden.

2. Eintragung ins Gesellschaftsregister: Betriebe sollten klären, ob für sie eine Eintragung ins neue Gesellschaftsregister notwendig ist – insbesondere bei Immobilienbesitz oder speziellen Geschäftsaktivitäten.

3. Haftung und Nachfolge neu regeln: Das neue Haftungsrisiko und mögliche Änderungen bei der Hofnachfolge sollten in den Gesellschaftsverträgen klar geregelt sein, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Ihre Verträge anzupassen und sich rechtlich abzusichern, um langfristige Risiken und finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Für Ihre Fragen zur rechtlichen Prüfung und Anpassung Ihrer GbR-Verträge steht Ihnen unser erfahrener Rechtsanwalt Sebastian Baust zur Verfügung (Tel.: 05251 1364-55, E-Mail: sebastian.baust@wlv.de). Sebastian Baust ist seit August 2024 für den Landwirtschaftlichen Kreisverband Paderborn tätig und verfügt über umfassende Erfahrungen, unter anderem als Leiter Recht/General Counsel bei FALKE und Syndikusrechtsanwalt bei der WARSTEINER Brauerei.

Als Mitglied des Landwirtschaftlichen Kreisverbands Paderborn profitieren Sie von spezialisierter rechtlicher Beratung zu landwirtschaftlichen Themen zu günstigen Konditionen.