Regelung Hofübergabe, Prämienerhalt gefährdet, Stellenangebot, Mitgliederseminar

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Hofübergabe: Neuregelung der Abfindungshöhe
Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2018 die Einheitsbewertung für die Be-messung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Im Rahmen der erfolgten Reform der Grundsteuer wurden alle Einheitswertbescheide zum 31.12.2024 aufgehoben. Da die Abfindung der weichenden Erben nach der HöfeO bisher vom 1 ½ fachen Einheitswert abhing, muss auch die HöfeO verändert werden. Nach einem aktuellen Entwurf soll der Hofeswert mit dem 0,6 fachen Grundsteuerwert berechnet werden. Verbindlichkeiten könnten dann bis zu 80 % angerechnet werden. Damit würde es grundsätzlich bei der bisherigen Systematik der HöfeO verbleiben, den Hof zusammenzuhalten und die Höhe der Abfindung der weichenden Erbenden für den Hof erträglich zu gestalten. Voraussichtlich wird die Abfindung der weichenden Erben ab dem Jahr 2025 in der Regel höher ausfallen als in der Vergangenheit. Sofern Sie daher eine Hofübergabe in Ihrer Familie geplant haben, kann es sinnvoll sein, diese noch in diesem Jahr durchzuführen. Dazu berät Sie gerne Imke Harbers Tel.: 05251/136450.
OVG-Urteil gefährdet Prämienerhalt – unbedingt Verträge prüfen lassen
Junglandwirte, die in diesem Jahr die Prämie für Junglandwirte beantragen und in einer GbR die Landwirtschaft betreiben, sollten dringend ihre Verträge prüfen.
Grund dafür ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 05. September 2023. Danach muss dem Junglandwirt in der GbR die „wirksame und langfristige Kontrolle des Betriebs“ zukommen, wenn er die Junglandwirteprämie erhalten möchte.
Eine solche Kontrolle liegt nicht vor, wenn die wesentlichen Produktionsmittel von dem Nichtjunglandwirt der Gesellschaft lediglich zur Nutzung überlassen werden oder es nur kurze Pachtverträge mit der Gesellschaft gibt.
Für die Gestaltung der GbR bedeutet dies konkret:
- Überlassung der wesentlichen Betriebsmittel, die im Eigentum des Nichtjunglandwirt verbleiben, an die Gesellschaft durch bindenden Pachtvertrag mit mehr als fünfjähriger Laufzeit,
- Laufzeit der GbR: mehr als fünf Jahre,
- Kein vorzeitiges Kündigungsrecht der GbR,
- Stimmenmehrheit in der GbR beim Junglandwirt,
- Überwiegende Gewinnverteilung zu Gunsten des Junglandwirts.
Diese Regelungen sind für alle Anträge ab dem Jahr 2024 verbindlich, gelten also nicht rückwirkend für die langgewährte Junglandwirteprämie. Die entsprechenden Verträge müssen vor dem 15.05.2024 abgeschlossen werden.
Bei entsprechenden Fragestellungen können Sie sich an unsere Geschäftsstelle wenden.
Wir suchen Unterstützung!
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir einen Volljuristen (m/w/d) in Teilzeit.
Ihre Aufgaben
Sie beraten und betreuen unsere Mitglieder zu allgemeinen Fragen im Agrarrecht mit Schwerpunkten im Erb-, insbesondere Höferecht sowie im Pacht-, Gesellschafts- und Verwaltungsrecht, gerne auch als Syndikusrechtsanwalt/Syndikusrechtsanwältin. Sie erarbeiten Verträge, beraten und vertreten Mitglieder gerichtlich und außergerichtlich. Sie referieren zu Ihren Fachthemen in unseren Verbandsgremien.
Ihre Qualifikationen
Sie haben idealerweise bereits erste Berufserfahrung in der allgemeinen Rechtsberatung gesammelt oder sind Berufsanfänger mit der Bereitschaft zur verbandsinternen Einarbeitung in die Themen des Agrarrechts. Wir erwarten ein eigenständiges und zielstrebiges Arbeiten, Engagement, Teamfähigkeit und Interesse an Land-, Forstwirtschaft und Natur.
Unser Angebot
Wir arbeiten Sie ein und bieten Ihnen eine abwechslungsreiche, eigenverantwortliche und anspruchsvolle Tätigkeit in einem motivierten Team. Die Arbeitszeiten können flexibel und ein Teil der Arbeitszeit in alternierender Telearbeit gestaltet werden. Kontinuierliche Weiterbildungen sichern die fachliche und persönliche Kompetenz unserer Mitarbeiter/-innen. Eine angemessene Vergütung (in Anlehnung an TVöD) und attraktive Zusatzleistungen runden unser Angebot ab.
Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung als pdf-Dokument an bewerbung@wlv.de.
Noch wenige Plätze frei: Seminar für Mitglieder:
„Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen“
Aufgrund Krankheit oder Unfall kann es jedem von heute auf morgen passieren, dass er seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr besorgen kann. Auch Ehepartner können dann nur sehr eingeschränkt handeln. Daher ist es sehr wichtig zum Wohl der Familie und des Betriebs Vorsorge zu treffen.
Wann: Mittwoch, 15. Mai 2024, 14.30 - 16.30 Uhr
Wo: Sitzungsraum des Landw. Kreisverbandes Paderborn
Bleichstr. 39 c, 33102 Paderborn
Referentin: Imke Harbers – Syndikusrechtsanwältin
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich!
E-Mail: info-pb@wlv.de
Tel.: 05251-136450
Fax: 05251-136459