8. November 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Themen: Aktueller Stand des Rahmenvertrags mit Avacon --- Mediation --- Rahmenbedingungen Altenteilerhäuser

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über den aktuellen Stand des Rahmenvertrages mit Avacon, informieren über die Konfliktbeilegung durch Mediation und geben Hinweise zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Altenteilerhäuser.

 

110 KV-Freileitung von Avacon durch den Kreis Paderborn:
K2 Engineering GmbH bittet Eigentümer um Unterschrift eines Mustervertrages

Wir hatten Ihnen in der Vergangenheit mehrfach über die Leitung in Marsberg-Ost von K2 Engineering berichtet. Vor kurzem wurde ein Rahmenvertrag zwischen den Bauernverbänden HSK, PB und KB einerseits und K2E andererseits abgeschlossen. Der Rahmenvertrag ist nicht für unsere Eigentümer bindend, wir meinen aber, dass die dort ausgehandelten Bedingungen und Preise durchaus akzeptabel sind. Die Einzelverträge, die nunmehr unseren Mitgliedern mit der Bitte um Unterschrift von K2E vorgelegt werden, fußen auf der Rahmenvereinbarung. Vor diesem Hintergrund haben wir nunmehr den Rahmenvertrag, der noch nicht von allen Parteien unterzeichnet worden ist, am Ende unseres Newsblogs zum Herunterladen veröffentlicht. Halten Sie sich bitte mit der Unterschrift der Individualvereinbarungen solange zurück, bis Sie die Rahmenvereinbarung zur Kenntnis genommen haben. Zur Rahmenvereinbarung möchten wir Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass beim Nachweis höherer Verkehrswerte der Grundstücke selbstverständlich auch höhere Entschädigungswerte für die Dienstbarkeiten möglich sind. Frau Harbers steht Ihnen zu dieser Thematik für Rückfragen zur Verfügung.

 

Mediation beim WLV

Speziell ausgebildete Mitarbeiter:innen des WLV vermitteln in Streitfällen und helfen, einen Konflikt zu lösen. So lassen sich Lösungen finden, die beiden Parteien helfen. Die Mediation ist freiwillig, eigenverantwortlich, ergebnisoffen, vertraulich und überparteilich. Anwendungsgebiete sind z. B. Konflikte bei Hofübergaben, Generationskonflikte, Verpächter/Pächter-Konflikte, Erbstreitigkeiten, Konflikte in Gesellschaften, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ehe-/Partnerschaftskonflikte. Mediation ist also ganz besonders dann sehr sinnvoll, wenn die Parteien darauf angewiesen sind, miteinander zusammen zu arbeiten oder zusammen zu leben. Das kann ein Gerichtsurteil in der Regel nicht leisten.

Die Vorteile der Mediation sind:

Konfliktlösung ohne Gericht.

  • Eine gemeinsam gefundene Lösung trägt dauerhaft

  • Es gibt keine Verlierer

  • Konstruktives Gespräch statt Streit

  • Dauerhaft tragfähig

  • Geringere Kosten als bei einem langwierigen Gerichtsverfahren

Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei Frau Harbers.

 

Altenteilerhaus für Nebenerwerbslandwirt?

Häufig erreichen uns Anfragen von Nebenerwerbslandwirten, die gerne ein Altenteilerhaus auf ihrer Hofstelle errichten wollen. Grundsätzlich haben nur Vollerwerbsbetriebe einen Anspruch darauf. Für Nebenerwerbsbetriebe gilt dies nicht, da es hier darauf ankommt, ob der Betrieb von seiner Größe her an einen Vollerwerbsbetrieb heranreicht. Wichtig zu wissen ist, dass hier keine pauschalen Flächen- oder Tierzahlen gelten. Es ist immer eine Gesamtbetrachtung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls erforderlich. Stellt sich das Vorhaben als unwirtschaftlich dar, weil es z. B. mit hohen Zinsaufwendungen verbunden ist, wird die Genehmigung in der Regel abgelehnt. Das OVG Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil auf den Arbeitsaufwand und den daraus ermittelten Stundenlohn abgestellt und darauf verwiesen, dass ein vernünftiger Landwirt einen geringen Arbeitsertrag nicht noch durch die Zinslasten für den Bau eines zweiten Wohnhauses schmälern lässt. Wir empfehlen Ihnen daher, vor Stellung eines Bauantrags zunächst die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens abzuklären. Dafür ist insbesondere die Ertragskraft des Betriebes wichtig und die grundsätzliche Möglichkeit, dass der Betrieb ein Altenteilerwohnhaus in seinem jetzigen Bestand oder mit konkreten Erweiterungsabsichten dauerhaft finanzieren und tragen kann. Für alle baurechtlichen Fragen steht Ihnen Frau Berg gerne zur Verfügung.

 

Termine Winterversammlungen

 16.11.2022: Großgemeinden Hövelhof und Delbrück

          Gaststätte Steinhorster Krug in Steinhorst

                     Beginn: 19.30 Uhr

 

17.11.2022: Großgemeinden Borchen und Lichtenau

                    Gaststätte Kapellenhof in Etteln

                    Beginn: 19.30 Uhr

 

Zum Herunterladen

Rahmenvereinbarung mit Avacon
29.11.2022
Dateigröße: 668 KB