Newsblog Kreisverband Paderborn-KW48

Themen: Rote Gebiete - Immobilienbewertung – Umsatzpauschalierung
Rote Gebiete I: Neue Landesdüngeverordnung tritt am 01.12.2022 in Kraft
Am vergangenen Donnerstag hat das NRW Landwirtschaftsministerium eine Übersicht zu den sog. roten Gebieten, d. h. jenen Gebieten, die als nitratbelastet gelten, auf Grundlage eines neuen Ausweisungsverfahrens veröffentlicht. Grund für die Neuausweisung ist die Kritik der europäischen Kommission an der bisherigen Gebietsausweisung. Die neue Landesdüngeverordnung wird am 30. November 2022 veröffentlicht und tritt am 01. Dezember 2022 in Kraft. Mit der neuen Düngeverordnung erhöht sich der Umfang der roten Gebiete in NRW von bislang 165.000 ha auf über 500.000 ha. Damit ist rund ein Drittel der landwirtschaftlichen Fläche in NRW betroffen. In diesen Gebieten muss der Düngebedarf um etwa 20 % reduziert werden. Die neue Gebietskulisse und die betroffenen Feldblockflächen sind ab dem 01. Dezember unter https://www.elwasweb.nrw.de abrufbar. Die Kritik des Berufsstandes ist groß. Der WLV e.V. fordert deshalb die Entscheidungsträger in Brüssel und Berlin auf, umgehend eine einzelbetriebliche Differenzierung in den roten Gebieten vorzunehmen, um Betrieben Perspektiven und Anreize für Verbesserungen zu bieten.
Rote Gebiete II: Videokonferenz
Aufgrund der Aktualität des Themas fand am vergangenen Donnerstag für den Bezirk OWL eine Videokonferenz zur Neuausweisung der roten Gebiete statt. Daran nahmen ca. 800 Mitglieder teil. Zum aktuellen Sachstand referierten der Umweltreferent des WLV, Dr. Jörn Krämer, sowie der Leiter der Rechtsabteilung, Hubertus Schmitte. Die entsprechenden Erläuterungen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.wlv.de/rote-gebiete.
Winterversammlungen abgeschlossen
In der letzten Woche fand die letzte der fünf Winterversammlungen für dieses Jahr für die Großgemeinde Bad Wünnenberg statt. In der gut besuchten Veranstaltung informierte Kreisverbandsvorsitzender Hubertus Beringmeier über die aktuellen Herausforderungen der Agrarpolitik. Im Anschluss diskutierten die Teilnehmer über aktuelle Themen der Großgemeinde.
Private Immobilienbewertung steigt!
Ab dem Jahr 2023 werden die Tabellenwerte für die Regelherstellungskosten bei Immobilien angepasst. Das hat zur Folge, dass die Bewertung der Immobilien höher ausfällt, was im Rahmen der Erbschaftssteuer relevant sein kann. Im landwirtschaftlichen Bereich betrifft dies i. d. R. den Wohnteil, das Altenteilerhaus, Vermietungsobjekte und Betriebsteile, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. Für die landwirtschaftlich genutzten Betriebsteile und Flächen ändert sich an der Bewertung nichts. Um etwaige Auswirkungen zu klären, empfehlen wir eine individuelle Einzelfallberatung bei Ihrem Steuerberater und der BSB.
Umsatzpauschalierung: Vorsicht bei der Auflösung von Gesellschaften!
Für Landwirte, die die Pauschalierung nutzen, gilt eine Umsatzgrenze von 600.000,- €. Wird diese überschritten, müssen die landwirtschaftlichen Betriebe optieren. Durch die höheren Preise kann es im Jahr 2022 bei Milchvieh- und Schweinemastbetrieben vermehrt zu Überschreitungen kommen. Bevor Landwirte hier vorschnell über die Auflösung bestehender Gesellschaften nachdenken, sollte eine Beratung im Vorfeld stattfinden, um auch baurechtliche Konsequenzen auszuschließen. Dazu stehen Ihnen die Steuerberater der BSB und die Berater:innen des Kreisverbandes gerne zur Verfügung.