Newsblog Kreisverband Paderborn
Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller
In dieser Ausgabe berichten wir über die Möglichkeit, noch an unserem digitalen Veredlungstreff teilzunehmen, die Info-Veranstaltung zum 3. Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie und über Neuerungen der EEG-Umlage.
Digitaler Veredlungstreff am 18.05.21 um 19.30 Uhr
Heute erinnern wir Sie noch einmal an unseren Digitalen Veredlungstreff am 18.05.21 um 19.30 Uhr, bei dem wir aktuelle Themen zur Veredlungspolitik diskutieren wollen. Wenn Sie noch keine Einladung bzw. keinen Einladungslink haben, können Sie auch heute noch in unserer Geschäftsstelle anrufen unter 05251/136450. Wir senden Ihnen dann die Unterlagen gerne zu.
Info-Veranstaltung Wasserrahmenrichtlinie
Am 19.05.2021 findet um 19.30 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung der Landwirtschaftskammer zum 3. Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie für den Kreis Paderborn statt. Die Ortslandwirte und Ortsverbandsvorsitzenden sollen über die geplanten Maßnahmen der neuen Bewirtschaftungsperiode und das weitere Beteiligungsverfahren informiert werden. Wir werden Ihnen in Kürze weitere Informationen dazu zukommen lassen.
Digitaler Milchtreff am 27.5.2021 um 19.30 Uhr
Am Donnerstag, den 27.5.2021 findet um 19.30 Uhr der Digitale Milchtreff statt. Die Referentin für Milchwirtschaft und Milchpolitik beim WLV, Anna Althoff, berichtet über aktuelle Themen in der Milchwirtschaft und Milchpolitik, u. a. über das Thema „Ausblick Markt und Haltungsstandards". Wer keine Einladung bekommen hat, kann sich gerne in der Geschäftsstelle (05251/136450) melden. Wir senden Ihnen dann einen Einladungslink zu.
Achtung: EEG-Umlage!
Die EEG-Umlage ist bekanntlich im Jahr 2000 als Teil des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eingeführt worden. Sie dient der Finanzierung des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Deutschland. Grundsätzlich zahlt jeder Endnutzer von Strom die EGG-Umlage. Verbraucher, die selbst eine PV-Anlage haben, zahlen die Umlage ebenfalls. Wer allerdings eine Anlage mit bis zu einschließlich 30 kWp-Leistung (früher: 10 kWp) betreibt, muss für den selbstverbrauchten Strom keine EEG-Umlage zahlen. Altanlagen, die vor dem 31.07.2014 in Betrieb gegangen sind, genießen Bestandsschutz, d. h. sie sind von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage befreit.
Vorsicht aber bei der Übertragung der Anlage, z. B. im Rahmen der Hofübergabe: Beinhaltet diese auch die Übertragung der PV-Anlage, findet ein Rechtsnachfolgewechsel statt mit der Folge, dass der Bestandsschutz ggf. entfällt. Das sollten Sie berücksichtigen!
Herausforderung kaltes Frühjahr - Die Nährstoffberatung klärt auf
Das diesjährige kalte Frühjahr stellt die Platzierung der Düngung vor besondere Herausforderungen! Für die Umwandlung von verschiedenen Düngern sind Bodenmikroben verantwortlich. Ihre Aktivität hängt unter anderem von den Temperaturen ab. Gerade bei warmer Umgebung sind die Bodenlebewesen sehr aktiv. In kurzer Zeit können sie Harnstoff in Ammonium und Ammonium in Nitrat umsetzen. Auch die Verfügbarkeit von Wasser beeinflusst diese Prozesse.