9. Juni 2021

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir über die Stellungnahmen zum Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie, das Baulandmobilisierungsgesetz und geben wieder einen Tipp zur Düngung in Roten Gebieten.

Stellungnahmen zum Bewirtschaftungsplan in Vorbereitung!
In unserem Büro arbeiten wir derzeit mit Hochdruck an den Entwürfen der Stellungnahmen zum 3. Bewirtschaftungsplan der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum 2022 bis 2027. Aufgrund von Messdaten an den Gewässern werden für die nächsten sechs Jahre auch im Bereich Landwirtschaft Maßnahmen geplant, wie z.B. Beratungen durch die Landwirtschaftskammer. Die vorbereiteten Entwürfe werden mit den Ortsverbandsvorsitzenden und den Vorsitzenden der Wasser- und Bodenverbände im Kreis Paderborn besprochen, um die aktuelle Vorortsituation in die Stellungnahmen einfließen zu lassen. Der Kreisverband Paderborn fertigt für jedes betroffene Gewässer eine Stellungnahme an. Sofern Ortsvereine oder Einzelpersonen mit Hintergrundwissen selber eine Stellungnahme abgeben möchten, können dazu unsere Stellungnahmen genutzt werden.

Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen!
Nach langer Diskussion haben Bundestag und Bundesrat nunmehr das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen, das in Kürze in Kraft treten wird. Es fehlen allerdings die vom Berufsstand geforderten Vorgaben für eine Tierwohlverbesserungsgenehmigung. Für die Landwirtschaft von Bedeutung sind insbesondere Änderungen im Hinblick auf Nutzungsänderungen. Zukünftig sind auch Mehrfachumnutzungen möglich, was bislang nicht der Fall war. Im Übrigen dürfen zukünftig in ehemaligen Wirtschaftsgebäuden fünf Wohneinheiten errichtet werden. Des Weiteren wird die Einbeziehung von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren bis 31.12.2022 verlängert. Auch wird eine neue Gebietskategorie „Dörfliche Wohngebiete" eingeführt.

Herausforderung Rote Gebiete – Die Nährstoffberatung gibt Tipps
Der Abzug von 20% bei der Düngung in Roten Gebieten beeinflusst die Qualitäten und Erntemengen enorm. Wie ist hier zu reagieren?

Die organische Düngung bringt Vorteile:
Die Verwendung von organischen Düngemitteln ist eine gute Möglichkeit, weil die Wirtschaftsdünger nur mit dem mindestanrechenbaren Anteil in die Düngebedarfsberechnung einbezogen werden. Ein Teil dient der direkten Ernährung, während ein anderer Teil erst verzögert seine Wirkung zeigt. Kommen also im Rahmen der Düngebedarfsermittlung hohe Stickstoffmengen in den Boden, die erst später wirken, profitieren die Kulturen davon in den Folgejahren. Dagegen spricht die Erhöhung der Mindestwirksamkeiten für Schweine- wie Rindergülle und Gärreste. Außerdem sind in der Düngebedarfsberechnung noch 10 Prozent aus dem organischen Gesamt-N des Vorjahrs abzuziehen.