Newsblog Kreisverband Paderborn
Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller
In dieser Ausgabe berichten wir über den Landesverbandsausschuss in der vergangenen Woche, das Hof-Paket des Projekts BOWLING und geben Hinweise zur Düngung von Zwischenfrüchten.
Landesverbandsausschuss hat getagt!
Am vergangenen Donnerstag tagte der Landesverbandsausschuss in Werl. Auch die Delegierten aus dem Kreisverband Paderborn nahmen an der Sitzung teil. Prominente Rednerin war Ministerin Ursula Heinen-Esser, die mit den Anwesenden intensiv über die Konsequenzen des gerade in Kraft getretenen Insektenschutzgesetzes diskutierte. Im Fokus stand die Forderung an die Ministerin, den bestehenden Spielraum, der sich für die Länder aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Pflanzenschutz-anwendungsverordnung ergibt, auch auszunutzen. Dem Vernehmen nach werden derzeit entsprechende Regelungen geprüft. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
BOWLING Hof-Paket
Das Projekt BOWLING berät und informiert u. a. Landwirte und Eigentümer von Hofstellen zu ökologischen Aufwertungsmaßnahmen in Ostwestfalen-Lippe. Dabei werden kulturhistorische Gegebenheiten in den Blick genommen und auf deren Erhalt abgezielt. Es handelt sich um ein regionales Projekt der Stiftung LV Münster des Landwirtschaftsverlages. Nunmehr wird interessierten landwirtschaftlichen Höfen ein Hof-Paket zur Förderung des ökologischen Hofbildcharakters zur Verfügung gestellt.
Das Hof-Paket beinhaltet:
• Hof- oder Obstbaum inkl. Zubehör
• Saatgut für eine „Blühende Hofweide" oder eine „Blühende Hofzufahrt"
• Nisthilfe für Rauch- oder Mehlschwalbe, Singvögel
• Literatur aus dem Landwirtschaftsverlag
Interessierte Betriebe können sich per Email an Michael Stotter unter stotter@kulturlandschaft.nrw wenden. Weitere Informationen erhalten Sie auch bei uns.
Düngung von Zwischenfrüchten
Die aktuellen Bodenbedingungen sind für die Entwicklung der Zwischenfrüchte in diesem Jahr deutlich besser als in den Vorjahren. Bei der Düngung von Zwischenfrüchten gibt es einige Auflagen zu beachten, gerade in roten Gebieten.
Zuerst aber zu den „grünen Gebieten": Hier ist eine Düngung laut DüV mit 60 kg/ha Gesamtstickstoff und 30 kg/ha Ammoniumstickstoff zulässig. Voraussetzung ist, dass die Zwischenfrucht vor dem 15. September gesät wurde und mindestens 6 Wochen steht. Die Ausbringung der Düngung muss bis zum 1. Oktober erfolgen. In roten Gebieten ist die Düngung schwierig, obwohl der Anbau von Zwischenfrüchten verpflichtend ist. Grundsätzlich ist hier eine N-Düngung nicht zulässig. Eine Ausnahme ist der Festmist von Huf- und Klauentieren, der unter Anrechnung zur nächsten Hauptfrucht unter Beachtung der Sperrfrist eingesetzt werden darf.