Newsblog Kreisverband Paderborn
Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller
In dieser Ausgabe berichten wir über unsere neuen Kolleg:innen im Kreisverband, erinnern an die Notwendigkeit Vorsorgevollmachten erstellen zu lassen und geben einen Ausblick auf die anstehenden Termine im neuen Jahr.
Neue Mitarbeiter:innen im Landwirtschaftlichen Kreisverband!
Seit dem 1.12.2021 unterstützt Larissa Tillmann als neue Sozialrechtsberaterin unser Team beim Landwirtschaftlichen Kreisverband in Paderborn. Sie ist Sozialversicherungsfachangestellte mit Beratungserfahrung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und unter 05251/136454 telefonisch für unsere Mitglieder zu erreichen. Frau Tillmann ersetzt unseren langjährigen sehr geschätzten Mitarbeiter Matthias Peters, der nun als Kreisgeschäftsführer für den Landwirtschaftlichen Kreisverband in Höxter tätig ist. Zu seiner neuen Tätigkeit gratulieren wir ihm sehr herzlich!
Ebenfalls seit dem 1.12.2021 ist Bastian Funke für den Landwirtschaftlichen Kreisverband e. V. tätig. Er hat ein Studium der Agrarwirtschaft an der TH Südwestfalen in Soest mit dem Bachelor of Science abgeschlossen. Er ist für die Landwirtschaftliche Nährstoffbörse Paderborn tätig und erstellt Stromstoffbilanzen, Düngebedarfsermittlungen und Ackerschlagkarteien für unsere Mitglieder. Erreichbar ist er unter der Telefonnummer 05251/136453. Seine Vorgängerin Johanna Plempe ist auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausgeschieden. Wir danken ihr für ihre engagierte Tätigkeit beim Landwirtschaftlichen Kreisverband Paderborn e.V. und der Landwirtschaftlichen Nährstoffbörse Paderborn und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute!
Vorsorgevollmachten nicht vergessen!
Gerade bei der Gründung von Gesellschaften aber auch im privaten Bereich wird es zunehmend wichtiger, wechselseitige Vorsorgevollmachten zu erstellen, z.B. bei Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder zwischen Ehegatten. Gibt es etwa dazu keine Regelung im Gesellschaftsvertrag, ist der nicht mit der Geschäftsführung beauftragte Gesellschafter nicht ohne weiteres befugt, das Unternehmen weiterzuführen und die Geschäfte zu tätigen. Es empfiehlt sich hier dringend, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen und ggfs. auch schon entsprechende Verpflichtungen in den Vertrag aufzunehmen. Ähnlich stellt sich die Situation bei Eheleuten dar. Die Ehe allein berechtigt nicht dazu, den anderen Ehepartner im Falle seiner Verhinderung rechtsgeschäftlich zu vertreten. Die Vorsorgevollmacht kann in das Zentrale Vorsorgeregister eingetragen werden. Dies ist ein automatisiertes Register, in dem Angaben über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen aufgenommen werden. Zum 01.01.2022 tritt eine Erhöhung der Gebühren ein. Die Grundgebühr für private Antragstellerinnen und Antragsteller beträgt fortan 26,00 € statt 18,50 €. Trotz der Steigerung der Gebühren empfehlen wir auch weiterhin, Ihre Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister registrieren zu lassen. So haben Gerichte und Behörden entsprechend Zugriff darauf.
Termine im Januar:
04.01.2021: Vorstandssitzung
12.01.2021: Kreisverbandsausschuss
Nächster Newsblog erscheint am 11. Januar!
Wir wünschen allen Mitgliedern und ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und alles Gute für 2022! Bleiben Sie gesund!