Newsblog Kreisverband Paderborn
Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller
In dieser Ausgabe berichten wir über die kürzlich konkretisierten Gewässerabstände zur Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in NRW, die Erhöhung des Ersatzgeldes für Ausgleichsmaßnahmen im Kreis Paderborn und die anstehende Sitzung des Kreisverbandsausschusses.
Ein frohes und gesundes Jahr 2022!
Zum Start in das neue Jahr wünschen wir Ihnen und Ihren Familien alles Gute und ein erfolgreiches Jahr 2022! Wir werden Ihnen auch in diesem Jahr stets aktuelle Infos aus dem Kreisverband mitteilen und über aktuelle Neuerungen zeitnah berichten. Für Ihre Anregungen und Wünsche sind wir stets offen. Sofern Sie wichtige Informationen, etwa aus Ihrem Ortsverband haben, die Sie gerne mit anderen Berufskollegen teilen möchten, können Sie uns die Infos gerne zwecks Veröffentlichung im Newsblog zukommen lassen!
Gewässerabstände in NRW konkretisiert!
Bekanntlich verbietet die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung den Bewirtschaftern von Flächen an Gewässern, Pflanzenschutzmittel in Gewässerrandstreifen anzuwenden. Vom Gewässer ist ein Abstand einzuhalten von 10 m oder 5 m, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist. Ausgenommen von dieser Verpflichtung sind aber kleine Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. Das Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft in NRW hat nunmehr festgelegt, dass die Anwendungsauflagen zum Gewässerschutz dann einzuhalten sind, wenn die Gewässer ständig oder periodisch wasserführend sind. Führt ein Gewässer nur gelegentlich Wasser, ist dieses Gewässer von dem Verbot ausgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass Gewässer, die in der Gewässerstationierungskarte als solche ausgewiesen sind, unter den Gewässerbegriff fallen. Im Einzelfall kann es aber sein, dass diese Einordnung fälschlicherweise erfolgt ist. Dann können die Bewirtschafter beantragen, dass die Flächen im Rahmen einer Flächenkontrolle überprüft werden. Die Karten finden Sie in TIM-Online oder ELWAS-Web. Das Wissen um die Einordnung als Gewässer ist von besonderer Bedeutung, da die Einhaltung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung CC-relevant ist. Verstöße können mit Prämienkürzungen und Bußgeldern geahndet werden. Bei Fragen rufen Sie uns gerne an!
Ersatzgeld im Kreis Paderborn steigt!
Bei Eingriffen in Natur und Landschaft, dazu zählen z.B. Bauvorhaben, schreibt das Bundesnaturschutzgesetz Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor. Ist weder ein Ausgleich noch eine Ersatzmaßnahme möglich, kann ein Ersatzgeld durch die zuständige Behörde festgesetzt werden. Wie das Umweltamt des Kreises Paderborn nunmehr mitteilt, ist die Höhe des Ersatzgeldes aufgrund gestiegener Aufwendungen neu festgelegt worden. Der Satz verändert sich zum 01.01.2022 von derzeit 5,90 €/m² auf 7,30 €/m².
Kreisverbandsausschuss in Präsenz
Die Kreisverbandsausschuss-Sitzung findet wie angekündigt am 12.01.2022 um 19.00 Uhr in der Kleeberghalle in Niederntudorf statt. Für die Teilnahme an Vereinssitzungen gilt die 3-G-Regel, d.h. Teilnehmer müssen entweder geimpft/ genesen sein oder über einen höchstens 24 Std. alten Antigenschnelltest bzw. 48 Std. alten PCR-Test verfügen. Es erfolgt eine Einlasskontrolle. Bitte Impf-/Testnachweis und Personalausweis bereit halten.