18. Januar 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir über die Ergebnisse der Vorstandswahlen bei der Kreisverbandsausschuss-Sitzung, die Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel im Kreis Paderborn, die Zustellung der Prämienbescheide, die Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband WLAV und erinnern Sie an die Aufstellung der Düngebedarfsermittlung.

Hubertus Beringmeier wiedergewählt!
Hubertus Beringmeier bleibt Vorsitzender des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn. Er wurde im Rahmen der Kreisverbandsausschuss-Sitzung am 12.01.2022 wiedergewählt. Als Stellvertreter bestätigt wurde auch Eduard Gockel. Der gesamte Kreisverbandsvorstand ist wegen der Corona-Verzögerung zunächst für zwei Jahre gewählt. Damit sind die Wahlen auf Kreisverbandsebene abgeschlossen! In einem Sondernewsletter informieren wir Sie über die weiteren Mitglieder des Vorstandes, die neu gewählten Ortsverbandsvorsitzenden und ihre Stellvertreter.

Stallpflicht im Kreis Paderborn aufgehoben!
Nach dem Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Paderborn hat nunmehr der Kreis die Stallpflicht aufgehoben. Damit darf wieder alles Geflügel ins Freie. Seit dem 13. Dezember 2021 ist im ostwestfälischen Raum kein neuer Fall von Wildvogelpest und auch kein neuer Ausbruch der Geflügelpest bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Bereits am 03. Januar 2022 sind alle Schutz- und Überwachungszonen rund um die Ausbruchsbetriebe aufgehoben worden. Seitdem darf auch grundsätzlich wieder alles Geflügel sowie Produkte wie Eier und Fleisch gehandelt und transportiert werden. Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter, ihre Tiere weiterhin sorgfältig zu beobachten und alle Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Wichtig ist vor allem, dass der direkte Kontakt von Geflügel zu Wildvögeln unbedingt zu vermeiden ist! Weitere Informationen des Kreises Paderborn zur Aufhebung der Stallpflicht finden Sie hier.

Prämienbescheide abrufen!
Die Zuwendungsbescheide für die Direktzahlungen werden nunmehr mit dem ELAN-Programm übermittelt. In einem elektronischen Postfach werden die Bescheide abgelegt und die Antragsteller per E-Mail informiert, dass ein neues Dokument hinterlegt wurde. Wir empfehlen daher, Ihre E-Mails regelmäßig zu kontrollieren und zugestellte Bescheide abzurufen.

Freie Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband!
Die gute Nachricht für alle Arbeitgeber unter unseren Mitgliedern ist, dass sie automatisch ohne zusätzlichen Mitgliedsbeitrag Mitglied des WLAV sind. Beim WLAV stehen Ihnen drei Juristinnen rund um das Arbeitsverhältnis zur Seite. Dies beinhaltet unter anderem Fragen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, zur Kündigung, zum Urlaub, zur Arbeitszeit, zum gesetzlichen Mindestlohn etc. Wenn Sie Beratungsbedarf haben melden Sie sich gerne unter 0251 / 4175-205 oder info@wlav.de.

Düngebedarf vor Saisonstart berechnen!
Das neue Jahr geht los und die Sperrfrist für stickstoffhaltige Düngemittel neigt sich dem Ende zu. Doch bevor Sie die ersten Düngemaßnahmen des Jahres durchführen, müssen Sie eine Düngebedarfsermittlung aufstellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei unter 05251 / 136453.