10. Mai 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über den Versand der Unterlagen zur Nachbauerklärung, Besonderheiten bei der Unternehmensgründung und über das neue Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen.

Versand der Nachbauerklärung für die Aussaat Herbst 2021/Frühjahr 2022
Wie uns die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in einem Schreiben mitgeteilt hat, werden z. Zt. die Unterlagen zur Nachbauerklärung für die Aussaat Herbst 2021/Frühjahr 2022 verschickt. Wir erinnern hierzu noch einmal an die Rückmeldefrist zur Nachbauerklärung, die am 30. Juni 2022 abläuft. Zu diesem Zeitpunkt sind auch die Nachbaugebühren für die verwendeten Mengen zu zahlen. Wird die Zahlungs- oder Rückmeldefrist verpasst, kann das finanzielle und rechtliche Folgen für den Landwirt haben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Nachbauerklärung und weitere Informationen finden Sie auch online unter www.stv-bonn.de.

Achtung bei Unternehmensgründungen!
Auch im Kreis Paderborn werden viele landwirtschaftliche Betriebe nicht nur als Einzelunternehmen geführt sondern weisen unterschiedliche Rechtsformen auf. Dabei hat die Gründung einer Gesellschaft verschiedene Gründe. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Beachtung einer geordneten Unternehmensnachfolge, für die es auf ein Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht und Erbrecht ankommt. Hat der Landwirt beispielsweise in seinem Testament einen bestimmten Nachfolger vorgesehen, so muss sichergestellt sein, dass auch das Gesellschaftsrecht den ausgewählten Nachfolger zulässt. Hier kommt auch dem Höferecht eine besondere Bedeutung zu. Im Zusammenspiel von Gesellschafts- und Erbrecht gilt grundsätzlich der Vorrang des Gesellschaftsrechts. Sofern also durch Testament ein konkreter Nachfolger bestimmt wird, muss immer auch geprüft werden, ob dieser nach Gesellschaftsvertrag als Nachfolger überhaupt zugelassen ist. Dies wird häufig übersehen, sofern Sie an mehreren Unternehmen beteiligt sind. Wir empfehlen daher dringend, die erbrechtlichen Gestaltungen im Zuge einer Unternehmensgründung noch einmal überprüfen zu lassen.

Neues Denkmalschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen
Am 01. Juni 2022 wird das neue Denkmalschutzgesetz in NRW in Kraft treten. Denkmalgeschützte Gebäude können dann leichter umgenutzt werden. Auch der Einsatz erneuerbarer Energien auf denkmalgeschützten Gebäuden, insbesondere die Installation von PV-Anlagen, wird zugelassen. Die Barrierefreiheit von Wohnraum wird zukünftig berücksichtigt. Für Fragen zum Denkmalschutz und den neuen Vorschriften wenden Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle.

Verkehrsrecht: Taschenrechner ist elektronisches Gerät
Bereits seit dem Jahr 2017 ist klargestellt, dass der klassische Handyverstoß des Fahrzeugführers, geregelt in § 23 Abs. 1a STVO, auf alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, anwendbar ist. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch ein elektronischer Taschenrechner dieser Vorschrift und damit diesem Verbot unterfällt.