31. Mai 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über die Änderung der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung und weisen auf Vorgaben für die Aufstellung von Hühnermobilen und die Fachveranstaltung zur Zukunft Rindermast hin.

Änderung der Wirtschaftsdüngernachweisverordnung NRW
Am 13.05.2022 ist die neue Wirtschaftsdüngernachweisverordnung in Kraft getreten.
Was bedeutet das für Sie? Anders als vorher ist nun auch der Empfänger von Wirtschaftsdünger oder Stoffen, die Wirtschaftsdünger enthalten, dazu verpflichtet dies im Meldeportal NRW anzugeben. Des Weiteren sind die Meldungen nicht mehr jährlich für das vergangene Jahr bis zum 31.03 zu machen, sondern halbjährlich. Für das erste Halbjahr (01.01.-30.06) ist nun der Stichtag der 31.07 und für das zweite Halbjahr (01.07.-31.12.) müssen die Meldungen bis zum 31.01. eingegangen sein.
Weitere Details unter:
GV. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 27 vom 12.5.2022 Seite 711 bis 726 | RECHT.NRW.DE

Aufstellung von Hühnermobilen
In den letzten Jahren kann man auch im Kreis Paderborn die Aufstellung von Hühnermobilen auf landwirtschaftlichen Flächen beobachten. Seit Änderung der Landesbauordnung ist in NRW die Errichtung eines Hühnermobils nach § 62 Abs. 1 Nr. 13 g) BauO NRW genehmigungsfrei möglich. Dabei handelt es sich um ortsveränderlich nutzbare und fahrbereit aufgestellte Geflügelställe zum Zweck der Freilandhaltung, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb zur Aufstellung von max. 800 Tieren dienen, sofern die Anlage max. 4 Wochen an einem Standort verbleibt und frühestens nach 8 Wochen wieder auf diesen umgesetzt wird. In der Regel ist dazu also keine Baugenehmigung erforderlich. Im Außenbereich gilt dies jedoch nur für landwirtschaftliche Betriebe, die privilegiert sind im Rahmen des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Die Hobbytierhaltung fällt nicht darunter, d. h. in dem Fall entfällt die Genehmigungsfreiheit. Darüber hinaus müssen Tierhalter die zwingenden Meldepflichten beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse beachten.

Terminankündigung: Fachveranstaltung „Zukunft Rindermast"
Am 23. Juni 2022 findet ab 15.00 Uhr die Fachveranstaltung „Zukunft Rindermast – Chancen und Herausforderungen" auf dem Hof Schulze-Finkenbrink in Münster-Amelsbüren statt. Aus aktuellem Anlass sollen auf der Veranstaltung für Rindermäster die vielfältigen Herausforderungen diskutiert werden, welchen die Branche grundsätzlich gegenübersteht. Es handelt sich um eine gemeinsame Veranstaltung des DBV in Zusammenarbeit mit dem Wochenblatt, die vom WLV-Arbeitskreis Rindfleischerzeugung unterstützt wird. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung bis zum 20. Juni 2022 unter folgendem Link: https://seminare.lv.de/objekt/landwirtschaftliches-wochenblatt/