Newsblog Kreisverband Paderborn
Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller
In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über das Treffen der neuen Ortsverbands-, Ausschuss- und Vorstandsmitglieder, die Möglichkeiten der Aufteilung des Hofes auf mehrere Kinder und die vom Bundestag beschlossene Rentenerhöhung.
Treffen neue Ortsverbandsvorsitzende, Ausschuss- und Vorstandsmitglieder
Ende letzten Jahres hat der Landwirtschaftliche Kreisverband die Wahlen auf Ortsvereinsebene durchgeführt. Anfang dieses Jahres folgte daraufhin die Wahl des Vorstandes des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes. In der letzten Woche konnten wir dann die neugewählten Ortsverbandsvorsitzenden, Ausschuss- und Vorstandsmitglieder in der Geschäftsstelle des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes in Paderborn begrüßen und ihnen die Arbeit des WLV und des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes vorstellen. Themen waren insbesondere der Aufbau des WLV und des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, die Kommunikation im Verband, Öffentlichkeitsarbeit und Aktivitäten in den Ortsverbänden. Daraus entstand eine rege Diskussion über die Arbeit in den Ortsverbänden. Der Kreisverbandsvorsitzende, Hubertus Beringmeier, berichtete anschließend über die aktuellen agrarpolitischen Themen wie die Marktlage und Regierungsbildung in NRW.
Steuerfreie Aufteilung des Hofes auf mehrere Kinder
Hofeigentümer möchten oft, wenn sie die Generationsnachfolge planen, den Hof und die landwirtschaftlichen Flächen auf ihre Nachkommen aufteilen bzw. einem oder mehreren weichenden Erben landwirtschaftliche Flächen mitgeben. In der Vergangenheit war dies insbesondere unter steuerlichen Gesichtspunkten sehr problematisch. Die Betriebszerschlagung hat in vielen Fällen die steuerpflichtige Entnahme zur Folge. Bisher wurde der Rückbehalt von 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche als steuerlich unschädlich angesehen. Eine weitere Möglichkeit ist nun die Gründung einer Gesellschaft (GbR) mit den Kindern. Im ersten Schritt wird die GbR gegründet, im zweiten Schritt wird der Betrieb auf eine Erwerbergruppe, die mitunternehmerisch verbunden ist, übertragen. Damit werden keine stillen Reserven aufgedeckt, das Verpächterwahlrecht kann fortgeführt werden und die Übertragung des Gesamtheitsvermögens oder Sondervermögens ist möglich. Die spätere Auseinandersetzung der Gesellschafter erfolgt im Rahmen einer steuerunschädlichen Realteilung zu Buchwerten und Beibehaltung des Betriebsvermögens. Die Realteilung des Gesamtheitsvermögens unter Geschwistern kann aber unter Umständen Grunderwerbssteuer auslösen. Wenn Sie diese Möglichkeit für Ihre Familie in Erwägung ziehen, können Sie sich gerne mit Frau Harbers beim landwirtschaftlichen Kreisverband Tel.: 05251/136450 oder Herrn Ebbing und Herrn Wiedenmann bei der BSB Tel.: 05251/136410 in Verbindung setzen.
„Öffentlichkeitsarbeit online - Best Practice direkt aus der Region"
Der landwirtschaftliche Bezirksverband OWL und das Junglandwirteforum haben in der letzten Woche gemeinsam ein Onlineseminar unter dem Thema: „Öffentlichkeitsarbeit online - Best Practice direkt aus der Region" vorgestellt. Christina Selhorst, Redakteurin bei Top Agrar online, stellte in ihrem Vortrag ihren landwirtschaftlichen Betrieb und ihre Arbeit bei Top Agrar online vor. Sie gab auch ein Praxisbeispiel zum Krisenmanagement bei Stalleinbrüchen. Darüber hinaus gaben der Agrarblogger Sebastian Horn, Philipp Pelzer von Hundert Hektar Heimat und Bjarne Horstmann sowie Carolin Wagemann von Farmlife OWL Beispiele für neue Medien aus der Region.
Bundestag beschließt Rentenerhöhung
Zum 1. Juli 2022 steigen die Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Die Rentenanpassung führt in diesem Jahr zu einer Erhöhung der Renten um 5,35 % in den alten Bundesländern, um 6,12 % in den neuen Bundesländern. Ab dem 1. Juli 2022 beträgt der neue allgemeine Rentenwert in der AdL somit 16,63 Euro (bisher: 15,79 Euro); der neue allgemeine Rentenwert (Ost) beträgt 16,37 € (bisher 15,43 €). Der Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro an. Alle Rentenbezieher werden mittels eines schriftlichen Bescheides über die Erhöhung informiert.