14. Juni 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über die Vorabprüfungen der ELAN-Anträge 2022, die Anforderungen an die Erschließung von Windkraftanlagen im Außenbereich und erinnern an die Überprüfung Ihrer vorhandenen Versicherungen.

Vorabprüfung ELAN 2022 – Prüfen Sie Ihre ELAN-Postfach!
Die Landwirtschaftskammer führt im Juni Vorabprüfungen für den diesjährigen Prämienantrag durch. Bei diesen Überprüfungen werden Überlappungen mit benachbarten Flächen und/oder Flächen außerhalb der Referenz (Feldblock/Landschaftselement) überprüft. Sollte es bei Ihnen zu einer Feststellung gekommen sein, haben Sie eine schriftliche Information per E-Mail erhalten, dass sich in Ihrem Antragstellerpostfach ein Dokument befindet. Die notwendigen Korrekturen können direkt über die ELAN-Anwendung in der Zeit vom 01.06.2022 – 22.06.2022 sanktionsfrei eingereicht werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Erschließung von Windenergieanlagen
Die Erschließung von Windkraftanlagen im Außenbereich gestaltet sich in der Praxis teilweise als schwierig. Die gesicherte Erschließung erfordert eine dauerhafte Anbindung der Baugrundstücke an das öffentliche Straßennetz. Das bedeutet, dass die entsprechenden Baugrundstücke entweder an das dem öffentlichen Verkehr gewidmete Wegeflurstück heranreichen oder aber dazwischenliegende Flurstücke dinglich gesichert sind. Maßgeblich für den Umfang ist das jeweilige Bauvorhaben und die sich daraus ergebenden Anforderungen. So muss bei Windenergieanlagen ein Mindestmaß an Zugänglichkeit für den Kraftfahrzeugverkehr, etwa für Wartungsfahrzeuge, gewährleistet sein. Sofern die öffentliche Widmung nicht festzustellen ist, kann auch eine dingliche Sicherung bei Privatwegen ausreichen. Diese erfolgt z. B. durch Baulast oder Grunddienstbarkeit. Ist nicht eindeutig festzustellen, ob eine öffentlich-rechtliche Widmung erfolgt ist, sollte zunächst ermittelt werden, ob die Widmung im Rahmen einer Allgemeinverfügung durch die Gemeinde erfolgt ist oder aber auf anderem Wege. So ist es z. B. nach § 60 Straßen- und WegeG NRW so, dass öffentliche Straßen auch diejenigen Straßen, Wege und Plätze sind, die nach dem bisherigen Recht die Eigenschaft einer öffentlichen Straße besitzen. Es gilt dann zu prüfen, wie lange der Weg schon von der Öffentlichkeit genutzt wurde. In der Praxis fehlen häufig Unterlagen oder es existieren alte Wegegemeinschaften, deren Rechte sich aus Rezessen ergeben. In diesen Fällen ist zunächst eine umfangreiche Sachverhaltsaufklärung erforderlich. Sofern Sie dazu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Rechtsschutzversicherung prüfen!
Obwohl unsere Beratungsgebühren in den letzten Jahren entgegen des allgemeinen Trends stabil gehalten werden konnten, erreichen uns verstärkt Mitgliederanfragen zu diesem Thema. Was viele nicht wissen: Auch Rechtsschutzversicherer übernehmen teilweise die Kosten unserer Beratung. Das betrifft nicht nur die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Zivil-, Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, sondern ggfs. auch die Erstberatung. Das ist i. d. R. dann der Fall, wenn bereits ein Rechtsschutzfall vorliegt, d. h., wenn ein Schaden bereits eingetreten ist oder eine Streitigkeit bereits besteht. Oftmals kann bereits ein erstes Beratungsgespräch zur Konfliktlösung beitragen, so dass sich im Anschluss weitergehende Schritte erübrigen. Mit einer Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers sind Sie bereits bei einer Erstberatung versichert. Deshalb ist es grundsätzlich sinnvoll, die Deckungszusage bereits vor der Erstberatung einzuholen. Ob die Versicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrer zugrundeliegenden Versicherungspolice. Sofern Sie dazu Fragen haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Für alle versicherungstechnischen Fragen, insbesondere die Überprüfung vorhandener Versicherungen, steht Ihnen unser Versicherungsberater für den Kreisverband, Heiko Taube, gerne zur Verfügung.

Rundbrief erscheint im Juni!
Neben unserem Newsblog versenden wir in regelmäßigen Abständen unseren Rundbrief „Kreisverband Aktuell" an alle Mitglieder per E-Mail und Fax. In der Juniausgabe erhalten Sie eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Meldungen des Kreisverbandes aus den vergangenen Monaten.