Newsblog Kreisverband Paderborn
Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller
In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über die Sitzung des Arbeitskreises Wild – Lebensraum – Gesellschaft, einige wichtige Änderungen im Zuge der GAP-Reform und geben aktuelle Hinweise zur Planung von Windparks im Kreis Paderborn.
Sitzung des Arbeitskreises Wild - Lebensraum – Gesellschaft
In der letzten Woche tagte der „Arbeitskreis Wild – Lebensraum - Gesellschaft" auf dem Seehof Franke in Delbrück-Bentfeld. Dieser Arbeitskreis ist beim Kreis Paderborn angesiedelt und wurde 2013 gegründet. Dem Arbeitskreis gehören u. a. Vertreter:innen von Landwirtschaft, Jagd, Forst und Naturschutz an. Ursprünglich war es Ziel des Arbeitskreises, die Problematiken des vermehrten Wildschadens einvernehmlich zu lösen. Inzwischen erarbeitet der Arbeitskreis vermehrt gemeinsame Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität im Kreis Paderborn. So hat zum Beispiel der NWL Verein vor einigen Jahren kostenlose Wildretter für Landwirte angeschafft. Nun möchten die Vertreter:innen des Arbeitskreises ihre Themen an die Jugend heranbringen. Daher wurden zu der letzten Sitzung als Gäste Vertreter:innen des Jugend-, des Schulamtes, des Kreissportbundes sowie der Jugendorganisationen von Landwirtschaft, Jagd und Forst und Naturschutz eingeladen. Zusammen wurde diskutiert wie die Themen Forst, Jagd und Landwirtschaft an die Jugend herangetragen werden können. Die Beteiligten vereinbarten, einen gemeinsamen Ferienkalender für Kinder in die Wege zu leiten. Dieser Plan soll in den nächsten Sitzungen konkretisiert werden.
Aktuelles zur Reform der GAP ab 2023
Wie die meisten von Ihnen bereits durch Fachpresse und Soziale Medien wissen, tritt die Reform der GAP im Jahre 2023 in Kraft. Nach fünf Jahren Diskussion um Budget und nähere Ausgestaltung steht noch die Genehmigung des Deutschen Strategieplans aus. Der Strategieplan, den jedes EU-Land einzeln für das jeweilige Land erstellt, enthält Ziele, Maßnahmengestaltungen und Ansätze für finanzielle Mittel. Die Mitgliedstaaten haben insgesamt mehr Handlungsspielraum im Vergleich zur vorherigen Gesetzeslage und treffen selbst detaillierte Regeln zum Erhalt der Direktzahlungen. Dabei gibt die EU den grundlegenden Politikrahmen vor, Bund und Ländern obliegt die Ausgestaltung der Vorgaben. Zukünftig setzen sich die Prämien zusammen aus der Basisprämie, der Umverteilungsprämie, der Junglandwirteprämie und ein für die Mitgliedstaaten verpflichtendes Eco Schemes-System, deren Teilnahme für Landwirte jedoch freiwillig ist. Eine wichtige Änderung in dem Zusammenhang betrifft den Wegfall der Zahlungsansprüche in Deutschland. Die fortan als Einkommensgrundstützung bezeichnete Direktzahlung wird als Einheitsbetrag je Hektar gezahlt. Da viele Pachtverträge eine Bezugnahme auf Zahlungsansprüche beinhalten, sollten Sie ggf. überprüfen lassen, ob eine Anpassung erfolgen sollte und welche Auswirkungen der Wegfall der Zahlungsansprüche auf das Pachtverhältnis hat. Weitere wichtige Neuerung ist zudem, dass zukünftig als aktiver Betriebsinhaber derjenige gilt, der Mitglied in der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung ist, was durch einen entsprechenden Nachweis darzulegen ist. Die Förderung für Junglandwirte wird zukünftig steigen. Allerdings gilt hier als zusätzliche Nachweisvoraussetzung, dass der Junglandwirt einen Qualifikationsnachweis, etwa durch den Abschluss einer Berufsausbildung im Bereich Landwirtschaft, nachweisen muss. In dem sog. Observation-Letter antwortet die EU-Kommission aktuell auf die Strategiepläne der 27 EU-Mitgliedstaaten. Da am Deutschen Strategieplan zur GAP deutliche Kritik geübt wurde, ist damit zu rechnen, dass noch weitere Anpassungen der nationalen Verordnungen erfolgen werden. Für Ihre Fragen zur GAP-Reform stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Planung von Windparks
Der Ausbau der Windenergie soll beschleunigt werden. Das wird auch im Kreis Paderborn zu bemerken sein, obwohl hier schon sehr viele Windparks existieren. Aktuell stellen wir fest, dass Landwirte wieder verstärkt von Projektierern und Planungsgesellschaften angesprochen werden, um landwirtschaftliche Flächen vertraglich zu sichern. Sofern eine eigene Planung von Windenergieanlagen durch die Grundstückseigentümer nicht in Frage kommt, empfehlen wir Ihnen dennoch, sich ggf. als Grundstückeigentümer im Planungsgebiet zusammen zu tun und gemeinsam einen entsprechenden Vertrag mit dem Nutzer auszuhandeln. Dies gilt umso mehr, wenn sich alle Grundstückseigentümer einig sind. Außerdem sollten Sie bedenken, dass Flächen erst als Windvorrangzonen ausgewiesen werden müssen, um überhaupt für Windkraft zur Verfügung zu stehen. Der Planungsstand sollte daher in jedem Falle von dem Betreiber mitgeteilt werden. Blankounterschriften unter fertige Verträge sollten auf keinen Fall geleistet werden. Gerne bieten wir an, Ihnen bei den Vertragsverhandlungen zur Seite zu stehen. Sofern Sie als Eigentümergemeinschaft selbst erwägen, einen Windpark zu planen, steht Ihnen die BB-Wind in Münster für Planungen und Vorbereitungen zur Verfügung.
Nähere Infos unter: https://www.bbwind.de
Verbandsversammlung Wasser- und Bodenverband Vernerholz/ Brünnchen
Am Mittwoch, 22.06.2022 fand eine außerordentliche Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes Vernerholz/Brünnchen statt. Der NWL-Verein für Naturschutz, Wasserschutz und Landschaftspflege im Kreis Paderborn e. V. betreut einige Wasser- und Bodenverbände im Kreis Paderborn. Daher nahm auch unsere Kollegin Frau Tillmann an der Versammlung teil.
Nächster Newsblog erscheint am 02. August!