16. August 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn

Newsblog Kreisverband Paderborn - jetzt noch aktueller

In dieser Ausgabe berichten wir u.a. über Aktuelles zu den Corona-Beihilfen, Neuerungen im Gesellschafts- und Sozialversicherungsrecht und geben einen kurzen Ausblick in Sachen Pflanzenschutz für 2023.

Corona-Beihilfen
Viele Landwirte erhalten derzeit die Bewilligung oder auch Ablehnung ihrer beantragten Corona-Beihilfen. Ein Ablehnungsbescheid kann diverse Gründe haben, die Betroffene oftmals nicht nachvollziehen können. Erster Ansprechpartner für Fragen rund um die Bescheide ist immer zunächst Ihr Steuerberater. Sollte dieser Ansatzpunkte für eine fehlerhafte Entscheidung der Bewilligungsbehörde sehen, stehen wir Ihnen gerne zwecks Aufklärung und Beratung über mögliche Rechtsmittel und damit verbundene Kosten und Risiken zur Verfügung. Da die Rechtsmittelfrist in der Regel nur einen Monat beträgt, sollten Sie sich rechtzeitig nach Mitteilungseingang um einen Beratungstermin bemühen.

Gesellschaftsregister ab 01.01.2024
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine gern gewählte Rechtsform in der Landwirtschaft. Im Gegensatz zur KG, OHG, GmbH und Aktiengesellschaft gibt es für Gesellschaften bürgerlichen Rechts kein Register. Das ändert sich zum 01.01.2024, da sich im Rechtsverkehr die Existenz und die Gesellschafter einer GbR oft nicht zuverlässig ermitteln lassen. Allerdings ist es den Gesellschaften grundsätzlich freigestellt, sich zum Register anzumelden. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere den Erwerb von Grundstücken, ist jedoch eine Eintragung im Register verpflichtend. Die neuen Regelungen zum Gesellschaftsrecht sollten Sie bereits jetzt bei der Vertragsgestaltung berücksichtigen. Für Fragen dazu steht Ihnen Frau Berg gerne zur Verfügung.

Neue Befreiungsgrenze bei außerlandwirtschaftlichem Einkommen
Zum 01.10.2022 wird die Befreiungsgrenze in der Alterskasse durch eine Gesetzesänderung erhöht und an die sogenannte Minijobgrenze gekoppelt. Eine Befreiung ist in der Zukunft nur noch möglich, wenn das regelmäßige außerlandwirtschaftliche Einkommen 6240,- € jährlich (520,- € monatlich) übersteigt. Durch die Kopplung an die Minijobgrenze wird sich die Befreiungsgrenze in Zukunft zum gleichen Zeitpunkt und in gleicher Höhe wie die Minijobgrenze ändern. Wird nach der Änderung die Befreiungsgrenze nicht mehr überschritten, endet die Befreiung. Für alle Mitglieder, die bisher befreit waren, ist eine Besitzstandsregelung vorgesehen und hier greift weiterhin die Befreiungsgrenze von 4800,-€ jährlich. Bei Fragen rund um die Sozialversicherung wenden Sie sich gerne an unsere Sozialrechtsberaterin Frau Tillmann.

Ausnahmegenehmigung Pflanzenschutz
Seit Inkrafttreten der Pflanzenschutzanwendungsverordnung besteht u.a. für Flächen in Naturschutzgebieten ein Anwendungsverbot für Herbizide und Insektizide mit bestimmten Kennzeichnungen. Zudem dürfen Pflanzenschutzmittel innerhalb eines Abstandes von 10 m zum Gewässer nicht angewendet werden bzw. beträgt der einzuhaltende Mindestabstand 5 m, wenn eine geschlossene, ganzjährig begrünte Pflanzendecke vorhanden ist (z.B. Feldgras). Betroffene haben die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer NRW zu beantragen. Ausnahmen sind vorgesehen zur Abwendung erheblicher landwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden, und zum Schutz der heimischen Tier- und Pflanzenwelt, insbesondere vor invasiven Arten. Die Ausnahmegenehmigung ist jährlich für das laufende Kalenderjahr zu beantragen und muss bis spätestens zum 31.03. eines jeden Jahres beim Pflanzenschutzdienst eingegangen sein. Für das Jahr 2022 war Voraussetzung, dass mehr als der 30 % der Ackerflächen des Betriebes im Naturschutzgebiet liegen müssen oder aber mehr als 15 % des betrieblichen Umsatzes direkt durch das Verbot betroffen sind. Die untere Naturschutzbehörde, hier der Kreis Paderborn, ist in die Entscheidung mit einzubeziehen. Für das Jahr 2023 ist ein Antragsformular noch nicht veröffentlicht, daher können bislang keine Aussagen getroffen werden, ob die Bedingungen für das Jahr 2023 gleichbleiben. Sobald der Antrag gestellt werden kann, werden wir Sie darüber informieren!