Jetzt noch aktueller! | 16. Mai 2023

Newsblog Kreisverband Paderborn - KW 20

Themen: Düngebedarf, Energiepreispauschale für Studierende, Antrag Beitragserstattung für Rentner:innen

Düngebedarf

Die Landwirtschaftskammer NRW hat nun endlich auch für die letzten Kulturen die endgültigen Nmin Werte veröffentlicht. Diese betreffen Mais, Kartoffeln und alle übrigen nicht extra aufgeführten Sommerkulturen. Aufgrund des sehr niederschlagsreichen Frühjahres fallen die Nmin Werte dieses Frühjahr (zum Teil deutlich) niedriger aus als im Schnitt der letzten Jahre, weshalb sich eine Anpassung der Bedarfsermittlung lohnen kann. Gerne unterstützt Sie unser Mitarbeiter Bastian Funke wieder dabei. 05251/136450

Energiepreispauschale für Studenten kann ab dem 15.3.2023 beantragt werden

Die Voraussetzungen für diese Energiepreispauschale sind:

Studierende, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert gewesen sind und ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

(Berufs-)Fachschülerinnen und Fachschüler, die zum 1. Dezember 2022 an einer Ausbildungsstätte in Deutschland angemeldet waren und ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:

  • Bildungsgänge an einer Berufsfachschule oder Fachschule mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses, oder

  • Bildungsgänge an einer Fachschule, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen, oder

  • vergleichbare Bildungsgänge an sonstigen Schulen unter den genannten Voraussetzungen

Wichtig!

Wer bereits die Energiepreispauschale als Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit neben dem Studium erhalten hat, kann trotzdem die Energiepreispauschale für Studenten beantragen.

Die Einmalzahlung kann auf  www.Einmalzahlung200.de  beantragt werden.

Hierzu wird benötigt:

·         Zugangscode von der Hochschule

·         Bund ID-Konto

Dieses kann mit

·         dem Personalausweis mit Onlinefunktion

oder

·         einem Elster-Zertifikat (verpflichtet nicht zur Abgabe einer Steuererklärung)

beantragt werden.

 Einige Hochschulen vergeben zusätzlich eine PIN, dann ist für das Bund ID- Konto weder der Personalausweis mit Onlinefunktion noch ein Elsterzertifikat nötig.

 Bei individuellen Fragen berät Sie gerne Frau Tillmann. 05251/136454

  

Antrag auf Beitragserstattung für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner und Versorgungsbezieher mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder einem Arbeitseinkommen aus Selbständigkeit können zu viel gezahlte Kranken- und Pflegekassenbeiträge zurückerstattet bekommen.

 Aufgrund der verschiedenen Zahlungswege (Beiträge auf Rente überweist die Rentenkasse, Beiträge auf Arbeitsentgelt der Arbeitgeber und Beiträge auf Einkünfte aus der Selbständigkeit überweist der Versicherte) kann es im laufenden Jahr zu einer Überzahlung kommen, das heißt es werden Beiträge über die Beitragsbemessungsgrenze (2022: 59850,00 € jährlich) hinaus erhoben.

Die SVLFG -Krankenkasse- erstattet die Beiträge ohne Antrag im Folgejahr, bei anderen gesetzlichen Krankenkassen ist ein Antrag erforderlich.

 Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.

Ansprechpartnerin: Frau Larissa Tillmann, Sozialrechtsberaterin, Tel.: 05251/1364-54, E-Mail: Larissa.Tillmann@wlv.de