Newsblog Kreisverband Paderborn - KW 21

Themen: Beitrag Pflegeversicherung, Rentenberechnungen, Frühzeitig Testamente erstellen
Pflegeversicherung
Laut einem Entwurf des BMG ist eine Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum 1.7.2023 von 3,05 % auf 3,4 % vorgesehen. Ferner sind die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl umzusetzen. Der Zuschlag für Kinderlose soll von 0,35 % auf 0,6 % steigen. Der Beitragssatz liegt dann bei 4,0 %. Der Pflegeversicherungsbeitrag für Eltern mit 2 Kindern reduziert sich um einen Abschlag in Höhe von 0,15 % auf 3,25 % der beitragspflichtigen Einnahmen. Für Eltern mit 3 Kindern beträgt der Abschlag 0,3 % auf 3,1 %, für Eltern mit 4 Kindern um 0,45 % auf 2,95 % und für Eltern mit 5 und mehr Kindern um 0,6 % auf 2,8 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
Daraus ergeben sich folgende Beitragssätze:
Kinderlose 4 %
1 Kind 3,4 %
2 Kinder 3,25 %
3 Kinder 3,1 %
4 Kinder 2,95 %
5 Kinder 2,8 %
Auch die Leistungen der Pflegeversicherung sollen angehoben werden. Das Pflegegeld soll zum 1.1.2024 um 5 % steigen. Zum 1.1.2025 und zum 1.1.2028 werden die Geld- und Sachleistungen in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert.
Rentenberechnungen
Von der Deutschen Rentenversicherung erhalten Sie umfassende Rentenauskünfte auf Antrag. Seit einigen Jahren verschickt auch die SVLFG -Alterskasse- Rentenberechnungen an Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Diese Berechnungen umfassen allerdings nur die Regelaltersrente. Da bei der Berechnung der vorzeitigen Renten auch Zeiten aus der Deutschen Rentenversicherung mitangerechnet werden, diese Daten der Alterskasse aber nicht vorliegen, kann die Alterskasse nur die Regelaltersrente berechnen.
Sollten Sie eine umfassende Rentenberechnung wünschen, so können Sie sich gerne an uns wenden. Wir benötigen hierzu eine Datenschutzerklärung (zur Freischaltung Ihrer Daten bei der SVLFG) und einen Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung. Frau Tillmann 05251/136450 berät sie gerne.
Frühzeitige Sicherung der Unternehmensnachfolge durch Testament
Es kann jeden treffen, jeden Tag. Der plötzliche Todesfall des Unternehmers und der Unternehmerin hat nicht nur drastische Folgen für seine, bzw. ihre Familie, sondern auch für das Unternehmen. Grundsätzlich regeln Landwirt:innen ihre Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten durch einen Hofübergabevertrag mit dem Nachfolger oder der Nachfolgerin. Aber auch der unerwartete Tod sollte abgesichert sein. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten auch frühzeitig Weichen zu stellen, damit der Betrieb erhalten bleibt und auch in Zukunft bewirtschaftet werden kann. Frau Harbers berät Sie dazu gerne 05251/136450.