13. Dezember 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn - KW50

Themen: Ehegattennotvertretungsrecht – Windkraft im Wald - Seminare im Januar - Rundbrief

Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt ab Januar!

Durch das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts gilt ab dem 01.01.2023 ein zeitlich begrenztes Recht der Ehegatten auf Vertretung des jeweils anderen in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Hat der Partner einen Unfall oder tritt plötzlich eine schwere Erkrankung auf, sind dem Partner oft die Hände gebunden. Das gilt insbesondere dann, wenn keine wechselseitige Vorsorgevollmacht ausgestellt ist. Für diese Fälle gibt es künftig das sog. Ehegattennotvertretungsrecht. Es gibt Eheleuten das Recht, im Notfall medizinische Entscheidungen für den Lebenspartner zu treffen, wenn er/sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dieses Recht gilt ausschließlich für Gesundheitsfragen und ist auf 6 Monate befristet. Vorrangig zu empfehlen ist daher die wechselseitige Vorsorgevollmacht, die regelmäßig auch die Vermögensangelegenheiten umfasst. Für alle Fragen rund um das Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und das neue Ehegattennotvertretungsrecht steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. 

Windenergie im Wald!

Die Landesregierung in NRW wird zukünftig den Bau von Windenergieanlagen im Wald auf sog. Kalamitätsflächen erlauben. Das Nähere wird in einem Erlass des Landes NRW geregelt, der noch nicht veröffentlicht ist. Es ist damit zu rechnen, dass Waldeigentümer wieder verstärkt von Projektierern kontaktiert werden, die sich schnell Flächen vertraglich sichern wollen. Gerade bei der Erschließung von Waldflächen sind einige besondere Anforderungen zu beachten, die bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden sollten. Vertragsentwürfe sollten daher nicht vorschnell unterschrieben werden! Gerne stehen wir Ihnen zu allen Fragen in Bezug auf Windkraftanlagen zur Verfügung und prüfen insbesondere Vertragsentwürfe für Sie.      

Seminare im Januar!

Die Landwirtschaft sieht sich aktuell vielen rechtlichen Neuerungen ausgesetzt. Die Neuausweisung der roten Gebiete wirft Fragen für die Düngeplanung auf, die Pflege naher Angehöriger ist auch auf den Höfen ein großes Thema, durch die Vorgaben der HöfeO zieht die Gestaltung von Testamenten gerade für landwirtschaftliche Betriebe einen spezialisierten Beratungsbedarf nach sich. Und auch die Auswahl der richtigen Versicherungen im landwirtschaftlichen Bereich kann die Aufstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens bedeutend optimieren. Zu jedem dieser Themenkomplexe bieten wir Ihnen im Januar wieder kostenlos Seminare unserer jeweiligen Experten an. Nähere Informationen erhalten Sie in Kürze auf unserer Homepage unter https://wlv.de/kreisverbaende/paderborn/aktuell/termine.

Rundbrief erscheint im Dezember!

Neben unserem Newsblog versenden wir in regelmäßigen Abständen unseren Rundbrief „Kreisverband Aktuell“ an alle Mitglieder per E-Mail und Fax. In der Dezemberausgabe erhalten Sie eine Übersicht der Themen, die unsere Geschäftsstelle in den letzten Monaten beschäftigt haben.