Newsblog Kreisverband Paderborn-KW2

Themen: LKK und LAK Beiträge, Steuerliche Entlastungen bei Photovoltaik, Grüne Woche, Nährstoffdokumentation, Stelle Agrarfachberater
Erhöhte LKK- & LAK-Beiträge ab dem 1.1.2023
Für 2023 wurde der Bundeszuschuss um 42 Mio. € gekürzt, gleichzeitig sind die Leistungsaufwendungen um 17 Mio. € gestiegen. Zur Stabilisierung der Beiträge wurden 42,6 Mio. € dem Haushalt für Betriebsmittel entnommen. Dennoch ist eine Erhöhung der LKK Beiträge erforderlich. Die Steigerung der Beiträge liegt bei ca. 4,60 € für die unteren Beitragsklassen und 12,80 € für die oberen. Allerdings sind auch die Beziehungswerte der AELV 2023 (berechnet an den durchschnittlichen Einkommen in der Landwirtschaft) gestiegen. Daher wird es bei 27 % der Versicherten neben der allgemeinen Erhöhung noch zusätzlich zu einer Erhöhung des Beitrages durch ein Rutschen in die nächste Beitragsklasse kommen.
Auch der Monatsbeitrag in der landwirtschaftlichen Alterskasse wurde zum 01.01.2023 von 270,- € auf 286,- € angehoben. Laut SVLFG ist der einheitliche Beitrag in der AdL an das voraussichtliche Durchschnittsentgelt in der allgemeinen Rentenversicherung gesetzlich gekoppelt. Im Vorjahresvergleich ist die allgemeine Lohnentwicklung in Deutschland laut SVLFG deutlich gestiegen. Entsprechende Anpassungsschritte mussten deshalb vorgenommen werden. Die Landwirtschaftliche Alterskasse habe dagegen keinen Einfluss auf die Beitragshöhe.
Steuerliche Entlastungen für Photovoltaikanlagen ab 2023
Umsatzsteuer
Ab dem 01.01.2023 wird es auf die Anschaffung von PV-Anlagen bis 30 KWP oder Anlagen die auf oder in der Nähe von Wohnungen installiert werden (hier geht auch mehr als 30 KWP) einen Nullsteuersatz geben. Das bedeutet, dass die Anlagen für den Endverbraucher keine Umsatzsteuer mehr enthalten. Ob der „Rabatt“ wirklich an die Endkunden urchgereicht wird, ob die PV-Anlagen Verkäufer sich Ihren Teil davon wegnehmen bleibt natürlich offen.
Einkommensteuer
Ab dem 01.01.2022 werden die Einnahmen von PV-Anlagen unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei gestellt. Der Gewinn muss in der Einkommensteuer nicht mehr versteuert werden. Im Gegenzug sind die Kosten der Anlage aber auch leider nicht mehr abziehbar. Grundsätzlich gilt diese Befreiung für Anlagen bis 30 KWP Bruttonennleistung lt. Markstammdatenregister auf EFH oder Gebäuden die nicht Wohnzwecken dienen (Stallungen, Scheune, etc.). Andere Objekte (2FH, Mehrfamilienhäuser, etc.) werden befreit, wenn Sie die Grenze von 15 KWP pro Wohneinheit/Gewerbeeinheit nicht überschreiten. Des Weiteren gibt es noch eine Höchstgrenze für die Befreiung von max. 100 KWP. Für die Detailfragen bitten wir wie immer um Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der BSB Steuerberatungs GmbH.
DBV Fachforen auf der Grünen Woche
Wir möchten Sie auf die Fachforen des Deutschen Bauernverbandes e.V. im Rahmen der Internationalen Grünen Woche 2023 vom 23. bis zum 25. Januar 2023 aufmerksam machen und würden uns sehr über Ihre Teilnahme freuen. Das vollständige Programm finden Sie im Anhang. Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie die entsprechenden Links zur Anmeldung für die Teilnahme im Studio der Messe Berlin finden Sie unter Deutscher Bauernverband e.V. - Internationale Grüne Woche 2023.
Nährstoffdokumentation
Das Wirtschaftsjahr 21-22 ist abgeschlossen, haben Sie schon alle Nährstoffdokumentationen erledigt? Denken Sie auch jetzt schon an die kommende Saison.
Wie in den letzten Jahren unterstützen wir Sie weiterhin gerne bei Stoffstrombilanz, Wirtschaftsdüngercheck, Düngebedarfsberechnung und co. Dazu berät Sie Herr Funke (05251/136453).
Stelle Agrarfachberater frei
Der Landwirtschaftliche Kreisverband Paderborn e.V. sucht einen Fachberater in Teilzeit (8 Stunden wöchentlich). Weitere Informationen finden Sie unter: https://wlv.de/kreisverbaende/paderborn/aktuell/kreisverbands-meldungen/stellenausschreibung