Jetzt noch aktueller! | 24. April 2023

Newsblog Kreisverband Paderborn-KW17

Themen: Reform Betreuungsrecht, Freiwillige Beiträge Deutsche Rentenversicherung, Antrag auf Energiepreispauschale für Rentner und Rentnerinnen

Reform Betreuungsrecht

Am 01.01.2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Dieses beinhaltet u. a. ein gesetzliches Vertretungsrecht für Ehegatten und Lebenspartnerschaften in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Ein Ehegatte ist nunmehr berechtigt, bestimmte Rechtshandlungen für seinen aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit an der Besorgung seiner Gesundheitssorgeangelegenheiten gehinderten Ehegatten (vertretener Ehegatte) durchzuführen. Dazu gehören Untersuchungen des Gesundheitszustands, Einwilligung und Untersagung von Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, Abschluss von Behandlungsverträge und Geltendmachung von bestimmten Ansprüchen des vertretenen Ehegatten.

 Nach den gesetzlichen Voraussetzungen sind die behandelnden Ärzte gegenüber dem vertretenden Ehegatten von ihrer Schweigepflicht entbunden. Die Regelung gilt u. a. nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben, dem vertretenen Ehegatten oder dem behandelnden Arzt bekannt ist, dass der vertretene Ehegatte eine Vertretung ablehnt oder für den vertretenen Ehegatten ein Betreuer bestellt ist. Diese Neuregelung trifft leider auf mannigfache rechtliche und tatsächliche Probleme. Daher empfiehlt es sich weiterhin, dass Eheleute in Form einer Vorsorgevollmacht wie bislang für Klarheit sorgen. Sie können sich an die Betreuungsstellen der Stadt und dem Kreis Paderborn oder den Landwirtschaftlichen Kreisverband unter 05251/136450 wenden.

Bis 31. März freiwillige Beiträge für 2022 zahlen

Die Frist um freiwillige Beiträge nachträglich für das Jahr 2022 nachzuzahlen endet am 31. März 2023.Freiwillige Beiträge in die Deutschen Rentenversicherung können alle Personen, die mindestens 16. Jahr alt sind, noch keine Altersvollrente beziehen und nicht pflichtversichert sind. Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen kann sinnvoll sein, um etwaige Lücken in der Wartezeit aufzufüllen oder die Rente zu erhöhen.

Antrag auf Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner

Rentnerinnen und Rentner, die trotz bestehenden Anspruches die Energiepreispauschale im Dezember nicht erhalten haben, können einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 44781 Bochum zu stellen.

Bei individuellen Fragen beraten wir Sie gern.

Ansprechpartnerin: Frau Larissa Tillmann, Sozialrechtsberaterin, Tel.: 05251/1364-54,

E-Mail: Larissa.Tillmann@wlv.de

 

 Der nächste Newsblog erscheint am 08.April 2023.