6. Dezember 2022

Newsblog Kreisverband Paderborn - KW49

Themen: Rote Gebiete – Pflanzenschutzanwendungsverordnung - Kaufrecht - Stellenausschreibung

Rote Gebiete: Gebietskulisse veröffentlicht!

Am vergangenen Donnerstag ist die neue Düngeverordnung für NRW in Kraft getreten. Seitdem ist auch die Karte der sog. roten Gebiete veröffentlicht, die eine feldblockscharfe Abgrenzung der betroffenen Flächen ermöglicht. Nähere Hinweise finden Sie auf unserer Themenseite unter folgendem Link:
www.wlv.de/rote-gebiete

Pflanzenschutzanwendungsverordnung: Anträge erst im Januar 2023

Die Pflanzenschutzanwendungsverordnung sieht u.a. in Naturschutzgebieten Anwendungsverbote für bestimmte Pflanzenschutzmittel vor. Beim Pflanzenschutzdienst NRW können Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Flächen Ausnahmen von diesem Verbot beantragen. Für das Antragsverfahren des Kulturjahres 2023 stehen die Genehmigungskriterien derzeit noch nicht fest. Wie die Landwirtschaftskammer auf ihrer Homepage mitteilt, wird das Antragsformular für den Genehmigungs-zeitraum 2023 voraussichtlich frühestens im Januar 2023 veröffentlicht. Vorzeitige Anträge für 2023 abseits des Antragsverfahrens können nicht bearbeitet werden. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung fortlaufend informieren.

 

 Kaufrecht III: Neuerungen im Gewährleistungsrecht

Die EU-Warenkaufrichtlinie sieht weitere Änderungen im Gewährleistungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs vor. So muss der Verbraucher dem Unternehmer keine Frist mehr zur Nacherfüllung setzen, sondern es genügt, dass der Unternehmer die Nacherfüllung nicht in einem angemessenen Zeitraum vornimmt. Bereits dann kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Dabei steht dem Unternehmer im Grundsatz ein Nacherfüllungsversuch zu, insbesondere wenn sich derselbe Mangel danach erneut zeigt. Verweigert der Unternehmer die Nacherfüllung, kann der Verbraucher unmittelbar zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Wichtig zu wissen ist auch, dass der Käufer im Falle der Rückgabe nur nachzuweisen hat, dass er die Ware zurückgesendet hat, um seinerseits den Kaufpreis ersetzt verlangen zu können. Vertraglich kann eine Verjährungsverkürzung für gebrauchte Waren auf ein Jahr vereinbart werden. Dann muss der Verkäufer den Verbraucher aber vor Vertragsschluss über die verkürzte Frist informieren und der Käufer muss ihr ausdrücklich zustimmen. Es genügt nicht, dass die Vereinbarung im sog. „Kleingedruckten“ erwähnt wird. Stattdessen muss sie hervorgehoben und gesondert vom Verbraucher akzeptiert werden.

  

Juristen-Stelle frei beim Kreisverband Paderborn

Wir suchen für unsere geschätzte Juristin Stephanie Berg eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger im Kreisverband Paderborn. Aufgaben sind die Mitgliederberatung im Agrarrecht mit Schwerpunkten im Bau-, Pacht-, Verwaltungs- und Gesellschaftsrecht. Hier geht es zur Stellenbeschreibung: 👉👉  https://wlv.de/jobs/stellenausschreibungen