Novelle HöfeO, Gespräch wegen Landschaftsplan, Ackerstatus

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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, heute erhalten Sie einen "Kreisverband Aktuell" aus dem Landwirtschaftlichen Kreisverband Paderborn .
Novelle HöfeO ab 01.01.2025
Da die Einheitswerte ab dem 01.01.2025 nicht fortgeführt werden, wird auch die Hö-feO zum 1.1.2025 novelliert. Das Gesetzge-bungsverfahren dazu läuft zurzeit. Geplant ist nach heutiger Kenntnis, dass die Hofeigenschaft dann ab 54.000 €, bzw. 27.000 € Grundsteuerwert statt wie bisher ab 10.000 €, bzw. 5.000 € Wirtschaftswert bestehen soll. Das kann bedeuten, dass insbesondere kleinere Betriebe, die bisher Hof in der Hö-feO waren, dies in Zukunft nicht mehr sein werden und umgekehrt. Das kann erhebli-che Auswirkungen auf das für Sie geltende Erbrecht bzw. für Ihr bereits bestehendes Testament haben. Auch wenn eine Übergangsregelung bis Ende 2026 besteht, sollten Sie Ihre Testamente frühzeitig daraufhin überprüfen lassen.
Darüber hinaus werden sich aufgrund der Umstellung auf den Grundsteuerwert ab dem 1.1.2025 unter Umständen die gesetzlichen Abfindungen für die weichenden Erben und Erbinnen, sowie die Notarkosten für die Übertragung erhöhen. Daher sollten Sie, sofern Sie eine Hofübergabe planen, dies evtl. noch in diesem Jahr durchführen. Dazu berät Sie Imke Harbers (05251/136450).
Gespräch mit Landrat wegen Landschaftsplan
Ein sehr konstruktives Gespräch führten in der letzten Woche der geschäftsführende Vorstand des landwirtschaftlichen Kreisverbandes Paderborn sowie die Ortsverbandsvorsitzenden, Ortslandwirte und deren Stellvertreter der Großgemeinde Borchen im Borchener Rathaus mit dem Landrat Christoph Rüther und Mitarbeitern des Amtes für Umwelt, Natur und Klimaschutz des Kreises.
Die Landwirtschaft stellte klar, dass eine großräumige Umsetzung von Naturschutzgebieten in Borchen es den Landwirten unmöglich macht, die betroffenen landwirtschaftlichen Flächen zu bewirtschaften. Das sei auch nicht im Sinne des Naturschutzes. Der Kreisverbandsvorsitzende Hubertus Be-ringmeier wies auch darauf hin, dass sich die Landwirtschaft nicht für die Zukunft auf die öffentlichen Gelder für den Ausgleich in Naturschutzgebieten verlassen kann, da die öffentlichen Kassen leer sind.
Der Kreis Paderborn und die Vertreter der Landwirtschaft verständigten sich in dem Dialoggespräch darauf, dass im Vorfeld der frühzeitigen Bürgerbeteiligung in kleineren Gesprächsgruppen Mitarbeiter des Kreises und betroffene Grundstückseigentümer, sowie die Bewirtschafter von konkret umrissenen Flächen im Planungsgebiet zusammen nach geeigneten Lösungen suchen („Cluster-Gespräche“). Zu diesen Gesprächen wird der Kreis einladen.
Ackerstatus
Auch wenn nun nach fünf Jahren und mehr der Ackerstatus erhalten bleiben kann, klappt dies in NRW leider (noch) nicht. Denn gemäß Auslegung des nordrhein-westfälischen Landesnaturschutzgesetzes entsteht daraus nach fünf Jahren Dauergrünland, das nur bei entsprechender Ersatzfläche wieder in Ackerland umgewandelt werden darf. Solange dies noch nicht angepasst ist, empfehlen wir weiterhin ausdrücklich, früh genug umzubrechen, wenn der Ackerstatus erhalten bleiben soll. Es berät Sie gerne Bastian Funke: Bastian.Funke@wlv.de / 05251/136453.