Newsblog KW 36 | 4. September 2025

Private Krankenzusatzversicherungen

Mit privaten Krankenzusatzversicherungen können sie den Grundschutz, den Ihre gesetzliche Krankenversicherung bietet, erweitern:

1. Reisekrankenversicherung:

Wichtig ist eine private Auslandsreisekrankenversicherung, wenn man ins Ausland reist, auch wenn es nur nach Holland oder Österreich geht. Da im Ausland i.d.R. nur auf privater Abrechnungsbasis behandelt wird, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung erforderlich, um die vorgelegten Kosten vollständig erstattet zu bekommen. Die Verträge gibt es i.d.R. als 1x-Vertrag für 1 Jahr oder als Dauervertrag, der sich von Jahr zu Jahr verlängert. Empfehlenswert ist, wenn man regelmäßig verreist, ein Dauervertrag. Pro Jahr gelten meist bis insgesamt max. 6 Wochen Auslandsurlaub versichert. Die Kosten für einen solchen Vertrag liegen bei 10-20 € pro Jahr pro Person, bei Senioren etwas mehr.

2. Zahnzusatz- und Brillenversicherungen:

Hier raten wir eher von ab, da im Prinzip jeder ab einem gewissen Alter zusätzliche Kosten für Zahn oder Brille hat und damit die Kostenumlage (z.B. 1 x Kosten auf 10 x Beitragszahler ohne Kosten) entfällt. Entsprechend teuer sind leistungsfähige Verträge (ab ca. 30 € mtl.). Günstige Verträge (ca. 5–10 € mtl.) leisten i.d.R. wenig und haben Leistungsbegrenzungen (z.B. zahlen bis max. 1.000 € alle 5 Jahre für Zahn, max. 120 € alle 3 Jahre für Brille). Ebenso sind oft teure Implantate ausgeschlossen oder z.B. auf max. 4 begrenzt.

3. Stationäre Krankenzusatzversicherungen für 1- oder 2-Bettzimmer und Chefarzt

Diese Versicherung ist nicht dringend notwendig, steigert aber den Komfort im Krankenhaus i.d.R. erheblich. Wartezeiten für planbare Operationen verkürzen sich und man hat freie Wahl beim Krankenhaus oder der Spezialklinik, Anspruch auf Chefarztbehandlung. Je nach Tarif kann man zwischen 2-Bett-Zimmer oder 1-Bett-Zimmer (1-Bett-Zimmer nur bei Verfügbarkeit) wählen. Wichtig ist, auf Grund von Gesundheitsfragen, frühzeitig einen solchen Vertrag abzuschließen. Sind erst einmal Krankheiten bekannt, kann ein solcher Vertrag i.d.R. nicht mehr abgeschlossen werden.

Zur Klärung von Fragen, insbesondere zu Gesundheitsfragen, die beim Antrag korrekt anzugeben sind, steht Ihnen Versicherungsexperte Heiko Taube zur Verfügung.

Heiko Taube
Tel.
0160 / 5305299

E-Mail schreiben

Versicherungsberatung | Vertretung gegenüber Versicherungen insbesondere in Schadensfällen