Sonder-Newsblog
Newsblog Kreisverband Paderborn – Sonderbeitrag Verkehrsrecht zur Erntezeit
Aus aktuellem Anlass erhalten Sie in unserem Sonderbeitrag Hinweise zum landwirtschaftlichen Verkehrsrecht während der Erntezeit. Damit bei den aktuell anstehenden Erntefahrten alles sicher und reibungslos läuft, sollten einige Punkte beachtet werden.
Ausnahmegenehmigung
Mähdrescher bis zu einer Breite von 3,00 m und einer Zuglänge von 18,00 m dürfen ohne eine Ausnahmegenehmigung auf öffentlichen Straßen und Wegen fahren. Bei einer Überschreitung dürfen die Fahrzeuge jedoch nur mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und einer Erlaubnis nach § 29 StVO auf der Straße unterwegs sein. Die Genehmigung ist während der Fahrt mitzuführen.
Vorsicht vor Überladung
Die maximalen Zuggesamtgewichte richten sich nach der Anzahl der Achsen. So darf ein Zug mit vier Achsen, z. B. ein Schlepper mit einem 2-achsigen Anhänger, maximal 36 t auf die Waage bringen. Bei einer Überladung ab 2 % fallen nach dem Tatbestandskatalog die ersten Bußgelder an!
Zulässige Abmessungen
Auch auf vorgegebene Abmessungen ist zu achten! Die Abmessungen dürfen auch im unbeladenen Zustand nicht überschritten werden. Ein beladener Anhänger mit Stroh darf beispielsweise 3,00 m breit sein. Nach dem Abladen des Strohs darf der Anhänger aber nur noch eine Breite von 2,55 m haben.
Kenntlichmachung nicht vergessen
Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist sie kenntlich zu machen. Das kann z. B. durch mindestens eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne geschehen. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen ist eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm. Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinaus, ist diese bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen nach vorne durch Leuchten mit weißem Licht und nach hinten mit rotem Licht kenntlich zu machen. Ab einer Fahrzeugbreite (ohne oder mit Ladung) von mehr als 2,75 m müssen Warntafeln an den seitlichen Fahrzeugaußenkanten angebracht sein.
Ladung sichern!
Nach den gesetzlichen Vorschriften ist darauf zu achten, dass die Ladung nicht verrutscht, umfällt, hin- und herrollt oder herabfällt. Um dies zu gewährleisten, sind zur Sicherung der Ladung die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Dazu gehört beispielsweise, dass Gurte, Netze oder Planen für die Ladungssicherung zu verwenden sind. Auch die Ladungssicherung von Getreide und Raps ist zu beachten. Herabgefallene Körner in Kurven oder Kreisverkehren sind für Motorradfahrer extrem gefährlich und können zu schlimmen Unfällen führen. Daher sollten die Anhänger nicht zu vollgeladen, in Kurven entsprechend langsam gefahren und die Anhänger mit einer Plane abgedeckt werden.
Sonntags- und Nachtarbeit
Nach den Sonn- und Feiertagsgesetzen der Bundesländer ist die Arbeit in der Landwirtschaft möglich, wenn es sich um unaufschiebbare Arbeiten handelt. Da die Arbeiten i. d. R. witterungsabhängig sind, besteht in der Bevölkerung dafür meistens Verständnis. Dennoch gilt, dass auch Sonntags- und Nachtarbeit nur in Ausnahmen und tatsächlich nur bei unaufschiebbaren Arbeiten durchgeführt werden sollte.
Für weitere Fragen und detaillierte Auskünfte melden Sie sich gerne in unserer Geschäftsstelle.