Newsblog KW 36 | 4. September 2025

Stromsteuerrückerstattung

Antragstellung bis Ende des Jahres möglich

Für das Jahr 2024 können Unternehmen des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes, darunter landwirtschaftliche Betriebe eine Entlastung der Stromsteuer beantragen. Um die Entlastung zu erhalten, muss der betriebliche Stromverbrauch bei über 12.5000 kWh liegen. Die Frist zur Antragstellung ist am 31. Dezember 2025. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen oder Fragen haben, melden Sie sich gern bei Sonja Funke.

Sonja Funke
Kreisverband Gütersloh
05241/74335-21

Kreisverband Paderborn
05251/1364-54

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